Aktuelles

  1. Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.

  2. Zustellung der Papierunterlagen und elektronische Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte darauf hinweisen, dass die Antragsformulare zum Flächenantrag 2018 (einschließlich Begleitunterlagen) in der Woche nach Ostern zugestellt werden. Wir bitten die Landwirte die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen und, falls notwendig, etwaige fehlende Teile direkt beim Service d’économie rurale anzufordern.

  3. Papierlose Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind, und die Landwirte eine Kopie