Aktuelles

  1. Die Erzeuger von Pflanz- und Speisekartoffeln sind gebeten, ihre Flächen (FLIK-Nr), die zum Anbau von Kartoffeln für das Jahr 2019 bestimmt sind, zur offiziellen Laboruntersuchung auf Kartoffelzystennematoden bis zum 15. September 2018 beim Service de la protection des végétaux zu melden.

  2. Die Erzeuger von Saatgut und Pflanzkartoffeln sind gebeten, die Anmeldungen zur Saatenanerkennung für das Jahr 2018 an die Abteilung Saat- und Pflanzgutkontrolle der ASTA zu schicken.