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Übergangsbestimmungen für Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, einschließlich Landschaftspflegeprämie und RAK-Prämie in den Jahren 2021 und 2022
Die Laufzeit neuer mehrjähriger Verpflichtungen in den Bereichen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen wird ab dem Jahr 2021 auf drei Jahre limitiert. Ab 2022 wird die Verlängerung bestehender Verpflichtungen auf ein Jahr begrenzt.
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Flächenantrag, Weinbaukarteierhebung und Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Ab 2021 nur noch elektronische Formulare!
Ab dem Antragsjahr 2021 wird keine Papierformulare mehr zum Flächenantrag, Weinbaukarteierhebung und Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe zugestellt. Die Online-Formulare 2021 werden voraussichtlich am 15. März 2021 in MyGuichet.lu freigeschaltet. Schlussdatum für die Übermittlung der Formulare ist Montag, der 17. Mai 2021.