Aktuelles

  1. Betreffend die Überschwemmungen in der Region Müllerthal vom 1. Juni 2018 teilt das Landwirtschaftsministerium mit, dass betroffene Landwirte sich bei der regionalen Dienststelle Norden der Ackerbauverwaltung mit Sitz in Diekirch unter der Telefonnummer 80 33 93–1 bis zum 1. September 2018 melden können, um etwaige Schäden aufzunehmen.

  2. während der Period 2007 bis 2013

    De PDR  vun der Europäescher Unioun profitéiert vun bedeitende Bäihëllefen säitens der EU a gëtt dohier reegelméisseg evaluéiert, fir seng Resultater ze verbesseren an déi beschtméiglech ëffentlech Finanzéierung ze garantéieren. Zu dësem Zweck organiséiert d’Europäesch Kommissioun tëscht dem

  3. Papierlose Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind, und die Landwirte eine Kopie

  4. Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis

    Die Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit sind ab dem 1.1.2021 nur noch Inhabern des neuen „Sprëtzpass“ erlaubt. Weitere Informationen zum neuen „Sprëtzpass“ und der Anwendung

  5. Kündigung der bilateralen Konventionen zwischen den Molkereien und dem Luxemburger Staat bezüglich der offiziellen Analysen im Milchkontrolllabor der ASTA

    Im Juni 2017 haben alle Molkereien, welche ihre Rohmilchproben zu Analysezwecken an das Milchkontrolllabor der ASTA in Ettelbrück geben, ein Schreiben des Ministeriums erhalten, welches die bilateralen Konventionen zwischen den Molkereien und dem Luxemburger Staat beendet. Wir möchten in diesem

  6. Klarstellung zur Nutzung von Zwischenfrüchten im Rahmen des Greening

    Im Hinblick auf die angespannte Futtersituation in den Betrieben, möchten wir auf die Regelungen betreffend eine Nutzung von Zwischenfrüchten hinweisen:  Für Zwischenfrüchte im Rahmen des Greening gilt allgemein:  Zwischenfrüchte müssen durch Einsaat einer Pflanzenmischung angelegt werden. Die Liste

  7. Öffentlicher Aufruf zum Auswahlverfahren im September 2017

    - Investitionsbeihilfen auf landwirtschaftlichen Betrieben - Installierungsbeihilfen für Junglandwirte - Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte   Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den  1

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