Aktuelles

  1. Im Hinblick aus die baldige Auszahlung von Vorschüssen, teilt das Landwirtschaftsministerium einen vorläufigen Auszahlungskalender 2021 mit.

  2. Alle Betriebe, welche noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm teilnehmen, können sich jetzt noch bis zum 30. September 2021 für eine 3-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2021/2022 einschreiben. Betriebe, welche die besagten Unterlagen bereits angefordert haben oder bei denen die aktuelle Teilnahme am 31. Oktober 2021 ausläuft, bekamen die nötigen Formulare bereits zugestellt.

  3. Der letzte Termin, an dem sich Landwirte und Winzer für eine 3-Jahresteilnahme am Landschaftspflegeprogramm ab dem Kulturjahr 2021/2022 beim Service d'économie einschreiben können, ist der 1. August 2021.

  4. Amtliche Mitteilung

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2020 festgelegt ist.

  5. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Hiermit möchten wir alle Betriebe daran erinnern, dass der Schlusstermin um sich für eine 5-Jahresteilnahme an einem Agrar-, Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 17. August 2020 ist.

  6. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Hiermit möchten wir alle interessierten Betriebe, die noch nicht am Landschaftspflegeprogramm (gemäß abgeänderten großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 1. August 2020 ist.

  7. Amtliche Mitteilung

    Das großherzogliche Reglement vom 24. August 2016 der Prämie zur Pflege der Landschaft und des natürlichen Lebensraums und zur Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft (kurz „Landschaftspflegeprämie“) wurde abgeändert und am 14. Februar 2020 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bedingungen zum freiwilligen Verzicht auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat.

  8. Amtliche Mitteilung an die Landwirte

    Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit möchten wir Sie auf eine Änderung in der Landschaftspflegeprämie im Programm Landwirtschaft und Obstbau, die ab dem Kulturjahr 2019/2020 in Kraft tritt, hinweisen. Ab dem Kulturjahr 2019/2020 gilt eine zusätzliche, freiwillige Bedingung

  9. Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.

  10. Papierlose Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind, und die Landwirte eine Kopie

  11. Öffentlicher Aufruf zum Auswahlverfahren im September 2017

    - Investitionsbeihilfen auf landwirtschaftlichen Betrieben - Installierungsbeihilfen für Junglandwirte - Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte   Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den  1