Aktuelles

  1. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Im Hinblick auf die baldige Auszahlung von Vorschüssen, möchten wir Ihnen hiermit einen vorläufigen Auszahlungskalender mitteilen.

  2. Amtliche Mitteilung

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2020 festgelegt ist.

  3. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Hiermit möchten wir alle Betriebe daran erinnern, dass der Schlusstermin um sich für eine 5-Jahresteilnahme an einem Agrar-, Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 17. August 2020 ist.

  4. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Hiermit möchten wir alle interessierten Betriebe, die noch nicht am Landschaftspflegeprogramm (gemäß abgeänderten großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 1. August 2020 ist.

  5. Amtliche Mitteilung an die Winzer

    Hiermit möchten wir alle Winzer/innen darauf aufmerksam machen, dass infolge einer internen Reorganisation innerhalb des Landwirtschaftsministeriums sämtliche Prämien im Bereich Weinbau ab Anfang Juli 2020 von der Abteilung Direktzahlungen des Service d'économie rurale verwaltet werden.

  6. Amtliche Mitteilung

    Das großherzogliche Reglement vom 24. August 2016 der Prämie zur Pflege der Landschaft und des natürlichen Lebensraums und zur Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft (kurz „Landschaftspflegeprämie“) wurde abgeändert und am 14. Februar 2020 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bedingungen zum freiwilligen Verzicht auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat.

  7. Investitions- und Installierungsbeihilfen für 2020

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. März 2020 festgelegt ist.