Aktuelles

  1. Alle Betriebe, welche noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm teilnehmen, können sich jetzt noch bis zum 30. September 2021 für eine 3-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2021/2022 einschreiben. Betriebe, welche die besagten Unterlagen bereits angefordert haben oder bei denen die aktuelle Teilnahme am 31. Oktober 2021 ausläuft, bekamen die nötigen Formulare bereits zugestellt.

  2. Der letzte Termin, an dem sich Landwirte und Winzer für eine 3-Jahresteilnahme am Landschaftspflegeprogramm ab dem Kulturjahr 2021/2022 beim Service d'économie einschreiben können, ist der 1. August 2021.

  3. Amtliche Mitteilung

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2020 festgelegt ist.

  4. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Hiermit möchten wir alle Betriebe daran erinnern, dass der Schlusstermin um sich für eine 5-Jahresteilnahme an einem Agrar-, Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 17. August 2020 ist.

  5. Amtliche Mitteilung an die Winzer

    Hiermit möchten wir alle Winzer/innen darauf aufmerksam machen, dass infolge einer internen Reorganisation innerhalb des Landwirtschaftsministeriums sämtliche Prämien im Bereich Weinbau ab Anfang Juli 2020 von der Abteilung Direktzahlungen des Service d'économie rurale verwaltet werden.

  6. Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.

  7. Zustellung der Papierunterlagen und elektronische Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte darauf hinweisen, dass die Antragsformulare zum Flächenantrag 2018 (einschließlich Begleitunterlagen) in der Woche nach Ostern zugestellt werden. Wir bitten die Landwirte die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen und, falls notwendig, etwaige fehlende Teile direkt beim Service d’économie rurale anzufordern.