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Übergangsbestimmungen für Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, einschließlich Landschaftspflegeprämie und RAK-Prämie in den Jahren 2021 und 2022
Die Laufzeit neuer mehrjähriger Verpflichtungen in den Bereichen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen wird ab dem Jahr 2021 auf drei Jahre limitiert. Ab 2022 wird die Verlängerung bestehender Verpflichtungen auf ein Jahr begrenzt.