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Amtliche Mitteilung
Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe, Installierungsbeihilfen für Junglandwirte und Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2020 festgelegt ist.