Aktuelles

  1. Amtliche Mitteilung an die Landwirte

    Mit Rundschreiben vom 6. September 2019 hat AgriRecover mitgeteilt, dass sie sich dazu entschlossen haben, nicht mehr als „organisme agréé“ für die Einsammlung von Spritzmittelbehälter aus der Landwirtschaft tätig zu sein.

  2. Die Erzeuger von Pflanz- und Speisekartoffeln gebeten, ihre Flächen (FLIK-Nr), die zum Anbau von Kartoffeln für das Jahr 2020 bestimmt sind, zur offiziellen Laboruntersuchung auf Kartoffelzystennematoden bis zum 15. September 2019 beim Service de la protection des végétaux zu melden.

  3. Amtliche Mitteilung an die Landwirte

    Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit möchten wir Sie auf eine Änderung in der Landschaftspflegeprämie im Programm Landwirtschaft und Obstbau, die ab dem Kulturjahr 2019/2020 in Kraft tritt, hinweisen. Ab dem Kulturjahr 2019/2020 gilt eine zusätzliche, freiwillige Bedingung

  4. Amtliche Mitteilung an die Landwirte

    Wie in den vorigen Jahren wird auch in diesem Jahr die Paratuberkulosebekämpfung unter Aufsicht der Veterinärverwaltung fortgesetzt. Um auch weiterhin eine Milch von hoher Qualität und Sicherheit zu erzeugen und zu vermarkten, wird die Veterinärverwaltung weiterhin eine Überwachung des Milchsektors

  5. Amtliche Mitteilung an die Landwirte

    Hiermit möchten wir alle Betriebe daran erinnern, dass der Schlusstermin um sich für eine 5-Jahresteilnahme an einem Agrar-, Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) ab dem Kulturjahr 2019/2020 einzuschreiben, der 1. August 2019 ist.

  6. Amtliche Mitteilung

    Die Erzeuger von Saatgut und Pflanzkartoffeln sind gebeten, die Anmeldungen zur Saatenanerkennung für das Jahr 2019 an die Abteilung Saat- und Pflanzgutkontrolle der ASTA unter folgender Adresse zu schicken.

  7. Ganz Belgien ist seit dem 28. März 2019 zum Sperrgebiet für Blauzungenkrankheit erklärt worden. In Luxemburg wurden bis zum heutigen Zeitpunkt keine positiven Tiere gefunden.

  8. Ausschließlich papierloses Antragsverfahren ab 2021!

    Ab dem Antragsjahr 2021 werden keine Papierformulare mehr zugestellt . Die Antragstellung geschieht dann ausschließlich mithilfe des bereits ab diesem Jahr verfügbaren elektronischen Antragsformulars in MyGuichet.lu. Dieser Schritt ist Bestandteil der Zielsetzung der Regierung im Bereich der Digitalisierung der Behördengänge.

  9. In Zusammenarbeit mit dem Maschinenring MBR Lëtzebuerg, dem Institut Viti-Vinicole und dem Lycée Technique Agricole werden auch diesen Winter wieder Kurse zum Erhalt des „Sprëtzpass“ organisiert.

  10. Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.

  11. Betreffend die Überschwemmungen in der Region Müllerthal vom 1. Juni 2018 teilt das Landwirtschaftsministerium mit, dass betroffene Landwirte sich bei der regionalen Dienststelle Norden der Ackerbauverwaltung mit Sitz in Diekirch unter der Telefonnummer 80 33 93–1 bis zum 1. September 2018 melden können, um etwaige Schäden aufzunehmen.

  12. während der Period 2007 bis 2013

    De PDR  vun der Europäescher Unioun profitéiert vun bedeitende Bäihëllefen säitens der EU a gëtt dohier reegelméisseg evaluéiert, fir seng Resultater ze verbesseren an déi beschtméiglech ëffentlech Finanzéierung ze garantéieren. Zu dësem Zweck organiséiert d’Europäesch Kommissioun tëscht dem

  13. Papierlose Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind, und die Landwirte eine Kopie

  14. Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis

    Die Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit sind ab dem 1.1.2021 nur noch Inhabern des neuen „Sprëtzpass“ erlaubt. Weitere Informationen zum neuen „Sprëtzpass“ und der Anwendung

  15. Kündigung der bilateralen Konventionen zwischen den Molkereien und dem Luxemburger Staat bezüglich der offiziellen Analysen im Milchkontrolllabor der ASTA

    Im Juni 2017 haben alle Molkereien, welche ihre Rohmilchproben zu Analysezwecken an das Milchkontrolllabor der ASTA in Ettelbrück geben, ein Schreiben des Ministeriums erhalten, welches die bilateralen Konventionen zwischen den Molkereien und dem Luxemburger Staat beendet. Wir möchten in diesem

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