Aktuelles

  1. Amtliche Mitteilung

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2020 festgelegt ist.

  2. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Hiermit möchten wir alle Betriebe daran erinnern, dass der Schlusstermin um sich für eine 5-Jahresteilnahme an einem Agrar-, Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 17. August 2020 ist.

  3. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Zustellung der Papierformulare und Einreichung der Anträge

    Mitteilung an die Landwirte und Winzer - Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung, Strukturerhebung, Bestätigung von AUKM-Verpflichtungen sowie Übertragungen von „Jetons“ - Zustellung der Papierformulare und Einreichung der Anträge.

  4. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Fristen, Aktivierungscodes, Freischaltung und technische Hilfestellung

    Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer - Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung und Strukturerhebung in der Landwirtschaft in MyGuichet.lu - Fristen, Aktivierungscodes, Freischaltung und technische Hilfestellung

  5. Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer

    Elektronische Formulare 2020 - Ausschließlich papierloses Verfahren ab 2021!

    Hiermit möchten wir Sie daran erinnern/darauf hinweisen, dass ab dem Antragsjahr 2021 keine Papierformulare mehr zum Flächenantrag, Weinbaukarteierhebung und Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe zugestellt werden. Die Anträge/Erhebungen geschehen dann ausschließlich mithilfe der elektronischen Formulare in MyGuichet.lu.

  6. Ausschließlich papierloses Antragsverfahren ab 2021!

    Ab dem Antragsjahr 2021 werden keine Papierformulare mehr zugestellt . Die Antragstellung geschieht dann ausschließlich mithilfe des bereits ab diesem Jahr verfügbaren elektronischen Antragsformulars in MyGuichet.lu. Dieser Schritt ist Bestandteil der Zielsetzung der Regierung im Bereich der Digitalisierung der Behördengänge.

  7. Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.

  8. Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis

    Die Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit sind ab dem 1.1.2021 nur noch Inhabern des neuen „Sprëtzpass“ erlaubt. Weitere Informationen zum neuen „Sprëtzpass“ und der Anwendung