Aktuelles

  1. Investitions- und Installierungsbeihilfen für September 2018

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2018 festgelegt ist. Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 1. September 2018 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind, werden dem Auswahlverfahren unterzogen.

  2. Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.

  3. Investitions- und Installierungsbeihilfen für Juni 2018

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. Juni 2018 festgelegt ist. Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 1. Juni 2018 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind, werden dem Auswahlverfahren unterzogen.

  4. Das alphanumerischen Antragsformular in Agr-eform ist freigeschaltet und ab jetzt verfügbar. Beim Wechsel des LuxTrust-Zertifikats oder erstmaliger Nutzung muss jedoch zuerst mithilfe eines Aktivierungscodes ein Benutzerkonto eingerichtet werden.

  5. Betriebsübernahme und Unternehmensgründung im Rahmen des Agrargesetzes

    In Zusammenarbeit mit den Lëtzebuerger Jongbaueren & Jongwënzer, der Lëtzebuerger Bauerejugend, sowie der Landwirtschaftskammer veranstaltet das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz am Mittwoch, 18. April 2018 um 20:00 Uhr im Centre Culturel Turelbach in Mertzig ein Seminar.

  6. Papierlose Antragstellung

    Hiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind, und die Landwirte eine Kopie

  7. Parlamentarische Anfrage / Question parlementaire 3569

    Parlamentarische Anfrage / Question parlementaire 3569 des Abgeordneten Gilles Baum bezüglich der Beihilfe für Junglandwirte. Im Anhang die Frage des/der Abgeordneten mit der dazugehörigen Antwort des/der zuständigen Minister.

  8. Parlamentarische Anfrage / Question parlementaire 3563

    Parlamentarische Anfrage / Question parlementaire 3563 der Abgeordneten Martine Hansen bezüglich der Beihilfen für Agrarumweltprogramme. Im Anhang die Frage des/der Abgeordneten mit der dazugehörigen Antwort des/der zuständigen Minister.

  9. Investitions- und Installierungsbeihilfen für März 2018

    Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. März 2018 festgelegt ist. Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 1. März 2018 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt