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Übergangsbestimmungen für Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, einschließlich Landschaftspflegeprämie und RAK-Prämie in den Jahren 2021 und 2022
Die Laufzeit neuer mehrjähriger Verpflichtungen in den Bereichen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen wird ab dem Jahr 2021 auf drei Jahre limitiert. Ab 2022 wird die Verlängerung bestehender Verpflichtungen auf ein Jahr begrenzt.
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Amtliche Mitteilung
Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe, Installierungsbeihilfen für Junglandwirte und Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. März 2021 festgelegt ist.