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Themen
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Übergangsbestimmungen für Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, einschließlich Landschaftspflegeprämie und RAK-Prämie in den Jahren 2021 und 2022
Die Laufzeit neuer mehrjähriger Verpflichtungen in den Bereichen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen wird ab dem Jahr 2021 auf drei Jahre limitiert. Ab 2022 wird die Verlängerung bestehender Verpflichtungen auf ein Jahr begrenzt.
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Amtliche Mitteilung
Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe, Installierungsbeihilfen für Junglandwirte und Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. März 2021 festgelegt ist.
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Amtliche Mitteilung
Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Installierungsbeihilfen für Junglandwirte
Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. Dezember 2020 festgelegt ist.
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Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer
Auszahlung der Beihilfen 2020
Im Hinblick auf die baldige Auszahlung von Vorschüssen, möchten wir Ihnen hiermit einen vorläufigen Auszahlungskalender mitteilen.
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Amtliche Mitteilung
Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe, Installierungsbeihilfen für Junglandwirte und Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. September 2020 festgelegt ist.
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Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer
Teilnahme an den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, einschließlich am Programm zur Förderung der biologischen Bekämpfung des Traubenwicklers für das Kulturjahr 2020/2021
Hiermit möchten wir alle Betriebe daran erinnern, dass der Schlusstermin um sich für eine 5-Jahresteilnahme an einem Agrar-, Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 17. August 2020 ist.
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Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer
Teilnahme am Landschaftspflegeprogramm ab dem Kulturjahr 2020/2021
Hiermit möchten wir alle interessierten Betriebe, die noch nicht am Landschaftspflegeprogramm (gemäß abgeänderten großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2020/2021 einzuschreiben, der 1. August 2020 ist.
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Amtliche Mitteilung
Finanzielle Pauschalbeihilfe für Lernbauernhöfe, Reitställe, Wein- und Schaumweinstuben
Infolge der Ausgangsbeschränkungen für die Besucher im Rahmen der Covid-19-Pandemie haben Lernbauernhöfe, Reitställe, Wein- und Schaumweinstuben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen.
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Amtliche Mitteilung an die Winzer
Prämien im Bereich Weinbau - interne Reorganisation der Verwaltung
Hiermit möchten wir alle Winzer/innen darauf aufmerksam machen, dass infolge einer internen Reorganisation innerhalb des Landwirtschaftsministeriums sämtliche Prämien im Bereich Weinbau ab Anfang Juli 2020 von der Abteilung Direktzahlungen des Service d'économie rurale verwaltet werden.
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Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Installierungsbeihilfen für Junglandwirte
Investitions- und Installierungsbeihilfen für 2020Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. Juni 2020 festgelegt ist.
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Amtliche Mitteilung
Teilnahme am Landschaftspflegeprogramm für das Kulturjahr 2019/2020
Das großherzogliche Reglement vom 24. August 2016 der Prämie zur Pflege der Landschaft und des natürlichen Lebensraums und zur Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft (kurz „Landschaftspflegeprämie“) wurde abgeändert und am 14. Februar 2020 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bedingungen zum freiwilligen Verzicht auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat.
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Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe, Installierungsbeihilfen für Junglandwirte und Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
Investitions- und Installierungsbeihilfen für 2020Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. März 2020 festgelegt ist.
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Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Installierungsbeihilfen für Junglandwirte
Amtliche Mitteilung an die LandwirteDas Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. Dezember 2019 festgelegt ist.
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Landschaftspflegeprämie ab dem Kulturjahr 2019/2020 - Verzicht auf die Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat
Amtliche Mitteilung an die LandwirteSehr geehrte Damen und Herren, Hiermit möchten wir Sie auf eine Änderung in der Landschaftspflegeprämie im Programm Landwirtschaft und Obstbau, die ab dem Kulturjahr 2019/2020 in Kraft tritt, hinweisen. Ab dem Kulturjahr 2019/2020 gilt eine zusätzliche, freiwillige Bedingung
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Vorschusszahlungen und Klarstellung bei Zwischenfrüchten/Untersaaten im Rahmen der Greeningregelung
Hiermit möchten wir die Landwirte und Winzer darauf hinweisen, dass für das Antragsjahr 2018 ab dem 16. Oktober 2018 eine Vorschusszahlung in Höhe von 70% bei der Basisprämie („Jetons“) und der Greeningprämie bzw. von 85% bei der Landschaftspflegeprämie erfolgt.
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Beifütterungsverbot bei AUKprogramm 'Extensivierung von Dauergrünland' aufgehoben
Teilnehmende Betriebe an den verschiedenen Optionen des Agrarumweltprogramms „Extensivierung von Dauergrünland-Antragscode 482“ unterliegen u.a. einem Beifütterungsverbot.
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Teilnahme an den Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen, sowie am Landschaftspflegeprogramm für das Kulturjahr 2018/2019
Hiermit möchten wir alle Betriebe, die noch nicht an einem Agrar-Umwelt- und Klimaprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. Mai 2017) oder am Landschaftspflegeprogramm (gemäß großherzoglichem Reglement vom 24. August 2016) teilnehmen, daran erinnern, dass der letzte Termin, um sich für eine 5-Jahresteilnahme ab dem Kulturjahr 2018/2019 einzuschreiben, der 1. August 2018 ist.
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Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung 2018
Zustellung der Papierunterlagen und elektronische AntragstellungHiermit möchten wir die Landwirte darauf hinweisen, dass die Antragsformulare zum Flächenantrag 2018 (einschließlich Begleitunterlagen) in der Woche nach Ostern zugestellt werden. Wir bitten die Landwirte die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen und, falls notwendig, etwaige fehlende Teile direkt beim Service d’économie rurale anzufordern.
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Flächenantrag 2018 - Meldung von Flächen im Ausland
Papierlose AntragstellungHiermit möchten wir die Landwirte, welche Flächen im Ausland bewirtschaften, daran erinnern, dass diese Flächen nur dann für die Berechnung von Besatzdichten berücksichtigt werden können, wenn sie Gegenstand eines im betreffenden Nachbarland eingereichten Flächenantrags sind, und die Landwirte eine Kopie
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Antragstellung auf die Gewährung von Investitionsbeihilfen
Öffentlicher Aufruf zum Auswahlverfahren im September 2017- Investitionsbeihilfen auf landwirtschaftlichen Betrieben - Installierungsbeihilfen für Junglandwirte - Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1