Agrarumweltklimamaßnahmen

Stichdatum 6. September 2017

Im Memorial A wurde am 2. Juni 2017 das großherzogliche Reglement vom 24. Mai 2017 betreffend die Agrarumweltklimaprogramme veröffentlicht. Gemäß dieser Verordnung müssen bis spätestens zum Stichdatum vom 6. September 2017 alle Anträge bei der ASTA eingereicht sein.

Dieses Datum gilt

  • rückwirkend für das Kulturjahr 2014/2015, für Betriebe, welche bereits bis Ende Dezember 2014 einen provisorischen Antrag eingereicht haben,
  • rückwirkend für die Kulturjahre 2015/2016 und 2016/2017,
  • für das Kulturjahr 2017/2018.

Es gibt 13 verschiedene Förderprogramme für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren. Verschiedene Agrarumweltmaßnahmen können zudem dazu beitragen, die nötige EFA-Fläche (5%), die im Rahmen der Landschaftspflegeprämie verlangt ist, zu erreichen.

Die Teilnahme an den Programmen ist freiwillig. Bei allen Agrarumweltklimamaßnahmen wird eine Verpflichtung zwischen Staat und Landwirt über eine Mindestdauer von 5 Jahren eingegangen. Bei zu spät eingereichten Anträgen wird, außer in Fällen von höherer Gewalt, die Prämie im ersten Jahr der Beteiligung um 1% pro Werktag Verspätung gekürzt, wobei nach einer Verspätung von 25 Tagen der Antrag für unzulässig erklärt wird.

Übersicht der Programme

  1. Code 013: Biologische Landwirtschaft (für Winzer zusätzlich Code 093)

  2. Code 043: Förderung von Ackerrand- und Blühstreifen

  3. Code 053: Förderung von Uferschutzstreifen, Erosionsschutz­ und Biotopstreifen

    1. Grünstreifen: Erosionsschutz- und Biotopstreifen

    2. Uferschutzstreifen entlang von Fließgewässern, Weihern und Seen

  4. Code 063: Pflege von bestehenden Hecken

  5. Code 073: Förderung von Streuobstwiesen

  6. Code 422: Förderung der Zucht von seltenen einheimischen Rassen

  7. Code 423: Förderung des Weideganges von Milchkühen

  8. Code 432: Verringerung der Stickstoffdüngung

  9. Code 442: Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln

  10. Code 452: Fruchtfolgeprogramm

  11. Code 462: Zwischenfruchtanbau und Mulchsaattechnik

  12. Code 472: Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschlauch- und lnjektortechnik sowie Kompostierung von Festmist

  13. Code 482: Extensivierung von Grünland

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