Vorschusszahlungen und Klarstellung bei Zwischenfrüchten/Untersaaten im Rahmen der Greeningregelung

Hiermit möchten wir die Landwirte und Winzer darauf hinweisen, dass für das Antragsjahr 2018 ab dem 16. Oktober 2018 eine Vorschusszahlung in Höhe von 70% bei der Basisprämie („Jetons“) und der Greeningprämie bzw. von 85% bei der Landschaftspflegeprämie erfolgt. Die Begünstigten erhalten wie immer einen Auszahlungsbescheid.

Des Weiteren möchten wir im Rahmen der Greeningregelung folgendes klarstellen (die ministeriellen Richtlinien gelten weiterhin):

  • Das Schlussdatum des 01/01/2019 bei Zwischenfrüchten gilt für den Erhalt der Zwischenfrucht an sich. Erst nach diesem Termin darf eine Zwischenfrucht z.B. durch Unterpflügen zerstört werden. Die Nutzung des Aufwuchses zu Futterzwecken ist zulässig und kann bereits vor dem 01/01/2019 erfolgen. Die Pflanzendecke kann entweder abgemäht oder abgeweidet werden, sofern sie hierbei nicht vor dem 01/01/2019 zerstört wird. Beachten Sie jedoch, dass bei den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen eine Beweidung von Zwischenfrüchten nicht erlaubt ist. Eine Mahd ist jedoch zulässig.
  • Wir empfehlen den Landwirten, die Zwischenfrüchte anbauen, alle diesbezüglichen Belege (z.B. Saatgutrechnungen, Fotos der Anbauflächen, usw.) sorgfältig aufzubewahren. Sollte wegen der anhaltenden Trockenheit die Zwischenfrucht nicht oder nur sehr spärlich auflaufen, so kann dieser Umstand mit Hilfe dieser Belege im Fall einer Vor-Ort-Kontrolle als Härtefall geltend gemacht werden.
  • Wir erinnern daran, dass Zwischenfrüchte im Frühjahr 2019 der Folgekultur weichen müssen; Untersaaten können jedoch auf der Fläche verbleiben und ab 2019 als Feldfutter gemeldet werden.
  • Wir weisen ferner darauf hin, dass bei nachträglichen Ummeldungen von EFA-Flächen sich der Landwirt keinen Vorteil verschaffen kann gegenüber der ursprünglichen Situation (anhand der ursprünglich gemeldeten EFA-Flächen).

Sollten Sie Fragen zu dieser Mittelung haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten des Service d’économie rurale wenden [Frau Lynn KIEFFER (Tel.: 247-82567), Herr Georges Thewes (Tel.: 247-82575), Herr Cédric COLJON (Tel: 247-82579)].

 

Mitgeteilt vom Service d’économie rurale

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