Im Hinblick auf die bevorstehenden Saison- und Erntearbeiten haben das Ministerium für Gesundheit und das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung Richtlinien ausgearbeitet, um das Risiko einer Verbreitung von COVID-19 beim Einsatz von saisonalen Arbeitskräften (salariés occasionnels) im Garten-, Obst- und Weinbau sowie in der Landwirtschaft zu vermindern.
Die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen betreffen die Anreise, die Unterkunft, die sanitären Regeln und die Arbeitsorganisation von Saisonarbeitern. So können Gelegenheitsarbeitskräfte aus allen Bereichen der Landwirtschaft in Luxemburg gratis an den COVID-19-Tests teilnehmen.
Diese Richtlinien werden demnächst auf folgenden Webseiten publiziert:
Bei weiteren Fragen stehen die zuständigen Kontaktpersonen Ihnen gerne zur Verfügung:
- Administration des services techniques de l’agriculture, Service de l'horticulture
François Kraus, Tel.: 457172-230, horticulture@asta.etat.lu - Institut Viti-Vinicole, Section viticulture
Serge Fischer, Tel.: 23612-218, info@ivv.public.lu - Direction de la Santé, Division de l’Inspection Sanitaire
Tel.: 247-85650