Der Service d’économie rurale teilt allen Landwirten und Winzern mit, dass laut der Verordnung (EU) 2020/2220 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020, die Laufzeit neuer mehrjähriger Verpflichtungen in den Bereichen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen ab dem Jahr 2021 auf drei Jahre limitiert wird. Ab 2022 wird die Verlängerung bestehender Verpflichtungen auf ein Jahr begrenzt.
Dies bedeutet, dass
· neue eingegangene Verpflichtungen beginnend mit dem Kulturjahr 2022 eine Laufzeit vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2024 haben werden.
· Verpflichtungen, welche am 31. Oktober 2022 auslaufen um ein Jahr verlängert werden können.
Betriebe mit einem auslaufenden Programm werden rechtzeitig mit dem benötigten Formular angeschrieben.
Sollten die interessierten Landwirte/Winzer Fragen hierzu haben, so stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung:
Name |
Telefonnummer |
Email-Adresse |
Agrarumweltklimaprogramme (AUK) Landschaftspflegeprämie (LPP) |
Cédric Coljon |
247-82579 |
AUK: Leiter |
|
Lynn Kieffer |
247-82567 |
LPP: Leiter |