Flächenantrag, Weinbaukarteierhebung und Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

Amtliche Mitteilung an die Landwirte und Winzer: Freischaltung der elektronischen Formulare am 1. März 2022

Hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dass die Antragstellung der Beihilfen, sowie die Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe AUSSCHLIESSLICH mithilfe der elektronischen Formulare auf MyGuichet.lu geschieht. Betriebe, welche KEINE Beihilfen beantragen, können jedoch weiterhin ihre Flächen/Teilflächen bzw. Tierbestände mittels vereinfachter Papierformulare einreichen. Diese Formulare können beim Service d’économie rurale (Tel.: 247-82572 oder -82578) oder Weinbauinstitut (Tel.: 23 612-1) angefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Online-Ausfüllen der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend ist für Betriebe, die mehr als 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. mehr als 10 ar Weinberge bewirtschaften!

Die Online-Formulare 2022 werden voraussichtlich am 1. März 2022 auf MyGuichet.lu freigeschaltet.

Schlussdatum für die Übermittlung der Formulare ist Freitag, der 22. April 2022.

Antragsteller, welche bis jetzt noch keine Vorgänge in MyGuichet.lu erstellt haben, sollten unverzüglich die notwendigen Vorkehrungen treffen. Hierzu gehört:

(1)    LuxTrust-Zertifikat zulegen

Die Nutzung von MyGuichet.lu ist nur mithilfe eines LuxTrust-Zertifikats möglich. Ein solches Zertifikat ist bei Ihrer Bank oder auf luxtrust.lu erhältlich und muss nach Erhalt in einer vorgegebenen Frist aktiviert werden! Bitte beachten Sie: Die Beschaffung eines Zertifikats kann bis zu einem Monat dauern!

(2)    Beruflicher Bereich in MyGuichet.lu einrichten und sich mit der Nutzung von MyGuichet.lu vertraut machen

Die elektronischen Formulare sind im beruflichen Bereich als Vorgänge verfügbar. Hilfestellungen zur Einrichtung Ihres beruflichen Bereichs gibt es unter „guichet.public.lu/de/support/aide“. Im beruflichen Bereich müssen Sie Ihren Benutzercode eintragen, um an Ihre betriebsbezogenen Angaben zu gelangen. Erstnutzer bekommen diesen Code kurz vor Freischaltung der Formulare zugestellt. Bereits aktivierte Codes behalten ihre Gültigkeit.

(3)    Erstellen der Anträge/Erhebungen durch eine andere Person

Landwirte/Winzer, welche Kunde bei einer Beratungsstelle sind, können sich an ihren Berater wenden, der diese Aufgabe als Dienstleistung anbietet. Sie können sich aber auch an eine Vertrauensperson wenden, die ein LuxTrust-Zertifikat besitzt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall das Erstellen gemeinsam mit der beauftragten Vertrauensperson zu machen. Denn, bedenken Sie: Der Betriebsleiter bleibt für die getätigten Angaben verantwortlich, egal ob er selbst den Antrag erstellt oder von einer anderen Person erstellen lässt. Aus diesem Grund raten wir Ihnen in einer schriftlichen Vollmacht die übertragenen Aufgaben zu klären.

(4)    Hilfestellung beim Beschaffen eines LuxTrust-Zertifikats und beim Eingeben der Anträge/Erhebungen

Landwirten, die Hilfe beim persönlichen Ausfüllen ihres Antrags/Erhebung benötigen, bietet das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem MBR Lëtzebuerg nach Voranmeldung eine Hilfestellung zur Beschaffung eines LuxTrust-Zertifikats sowie beim Ausfüllen der Anträge/Erhebungen in den Räumlichkeiten des MBR an (Kontakt: Tel: 85 94 74 – 1 / mail@mbr.lu).

Auf dem Landwirtschaftsportal finden Sie eine Reihe zusätzlicher Hilfestellungen (unter agriculture.public.lu/de/betriebsfuhrung/flachenantrag) insbesondere in Form von Videos (Tutorials). Des Weiteren ist ein Benutzerhandbuch als Download verfügbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

-       Flächenantrag: Tel.: (+352) 247-83559 oder -83551, flaechenantrag@ser.etat.lu

-       Weinbaukarteierhebung : Tel.: (+352) 23 612-1, weinbaukartei@ivv.etat.lu

-       Strukturerhebung: Tel.: (+352) 247-83555 oder -82553, statistiques@ser.etat.lu

Mitgeteilt vom Service d’économie rurale

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