Wie in den vorigen Jahren wird auch in diesem Jahr die Paratuberkuloseüberwachung unter Aufsicht der Veterinärverwaltung durchgeführt.
Um auch weiterhin eine Milch von hoher Qualität und Sicherheit zu erzeugen und zu vermarkten, ist die Beteiligung am Bekämpfungsplan gegen Paratuberkulose für Milchproduzenten obligatorisch, während sie für den Fleischsektor freiwillig ist.
Die Untersuchungen im Milchsektor werden auf den Milchproben durchgeführt welche im Rahmen der Milchkontrolle ab August entnommen werden.
Die Untersuchungen im Fleischsektor werden mittels Blutproben durchgeführt welche vom Tierarzt während der Wintereinstallung gezogen werden. Die nötigen Formulare können wie üblich vom Tierarzt bei der Veterinärverwaltung angefragt werden.
In Milchbetrieben in denen keine Milchkontrolle durchführt wird, werden die Tiere mittels Blutproben untersucht.
Die Analysekosten werden weiterhin vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung getragen.