Hiermit möchten wir die Landwirte und Winzer darauf hinweisen, dass die Antragsformulare zum Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung 2019 (einschließlich Begleitunterlagen) Anfang April zugestellt werden.
Elektronische Antragstellung
Das elektronische Antragsformular 2019 für den Flächenantrag und die Weinbaukarteierhebung wird als gemeinsamer Vorgang ab dem 1. April 2019 in MyGuichet.lu freigeschaltet. Dieser ist verfügbar unter
https://guichet.public.lu/de/entreprises/sectoriel/agriculture-viticulture/agriculture.html
Voraussetzung zur Nutzung des Formulars sind:
- LuxTrust-Zertifikat für den Zugang zu MyGuichet.lu,
- Einrichten eines beruflichen Bereichs in MyGuichet.lu,
- Eingabe des Aktivierungscodes zur Verknüpfung des beruflichen Bereichs an die Antragsdaten.
Landwirte/Winzer können ihren Antrag selbst erstellen (mithilfe des persönlichen Codes) oder eine Vertrauensperson damit beauftragen (Berater, Familienmitglied, Bekannter, …) (mithilfe des Beratercodes).
Hilfestellung
Eine technische Hilfestellung beim Selbsterstellen wird angeboten u.a. vom:
- Maschinenring MBR: Die Hilfestellung erfolgt auf Termin. Anfragen unter: Tel.: 85 94 74 – 1 / mail@mbr.lu
- Service d’économie rurale:
24 + 25/04/2019, jeweils nachmittags
26 + 30/04/2019 bzw. 02 + 03/05/2019, jeweils morgens und nachmittags, nach Terminvereinbarung. Tel.: 247-72580
- ASTA-Diekirch:
15/04 bis 10/05/2019, wochentags, nach Terminvereinbarung. Tel.: 80 33 93 - 1
- ASTA-Grevenmacher:
15/04 bis 08/05/2019, jeweils morgens und nachmittags, nach Terminvereinbarung. Tel.: 75 01 90 - 1
- Institut viti-vinicole. Wenden Sie sich hierfür an Herrn Jacques Simon Tel.: 23 612 221 Email: jacques.simon@ivv.etat.lu oder an Herrn Serge Fischer Tel: 23 612 218 Email: serge.fischer@ivv.etat.lu
Wichtig:
Ab 2021 werden keine Papierformulare mehr zugestellt. Die Antragstellung erfolgt dann ausschließlich elektronisch via MyGuichet.lu. Die Landwirte/Winzer sind deshalb aufgerufen die beiden Übergangsjahre 2019 und 2020 zu nutzen, um sich mit dem elektronischen Antragsverfahren vertraut zu machen bzw. um das Erstellen durch eine Vertrauensperson sicher zu stellen.
Nähere Informationen zur elektronischen Antragstellung wurden den Landwirten/Winzer bereits zugestellt bzw. sind erhältlich unter:
https://agriculture.public.lu/de/betriebsfuhrung/flachenantrag.html
https://guichet.public.lu/de/support/aide.html
Benutzerhandbuch - Elektronischer Flächenantrag / Weinbaukarteierhebung 2019
Papieranträge
Die Papierformulare werden voraussichtlich Anfang April 2019 zugestellt. Wir bitten die Antragsteller die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen und, falls notwendig, etwaige fehlende Teile unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle anzufordern.
Flächenanträge werden eingereicht an folgender Adresse:
Ihren Flächenantrag (Papierantrag) reichen Sie an folgender Adresse ein:
SERVICE D’ECONOMIE RURALE
Abteilung „Direktzahlungen“
B.P. 2102
L-1021 Luxembourg
Ihre Weinbaukarteierhebung (Papierantrag) reichen Sie an folgender Adresse ein:
INSTITUT VITI-VINICOLE
Abteilung „Direktzahlungen“
B.P. 50
L-5501 Remich
Einsendeschluss
Der Einsendeschluss ist der 15. Mai 2019. Elektronische Anträge, die nach diesem Datum in MyGuichet.lu übermittelt werden bzw. Papieranträge, die nach diesem Datum in den zuständigen Dienststellen eintreffen, führen zu Beihilfekürzungen. Ab dem 10. Juni 2019 ist eine Übermittlung via MyGuichet.lu nicht mehr möglich. Bereits übermittelte Vorgänge bleiben jedoch einsehbar. Papieranträge, die ab dem 10. Juni 2019 eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zum Flächenantrag bzw. Weinbaukarteierhebung finden Sie hier.