Die Biodiversität ist unser natürliches Kapital und die Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. In Luxemburg gibt es rund 6000 ha sogenannte Biotop-Flächen die teilweise auch landwirtschaftlich genutzt werden. Genau hier werden Biodiversitätsprogramme zum Schutz der Artenvielfalt umgesetzt. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen Produktion und Ökologie zu finden, ganz nach dem Motto ‚Naturschutz durch Nutzung‘.

Biodiversität und Förderprogramme für Landwirten
Grundbedingung für den Erhalt unserer natürlichen Umwelt ist eine möglichst große Vielfalt an heimischen Pflanzen und Tieren. Der Schutz unserer natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Luft) und der Artenvielfalt vereint ebenso Natur-Schützer wie Natur-Nutzer. Ziel ist es, die bedrohten Lebensräume und der an diese gebundenen Tier- und Pflanzenarten zu sichern bzw. wiederherzustellen.
Zu diesem Zweck wurde eine Biodiversitätsverordnung gegründet, in der verschiedene Biodiversitätsprogramme festgelegt werden. Diese basieren auf einer Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Naturschützern.
580 landwirtschaftliche Betriebe nehmen an solchen Biodiversitäts Förderprogrammen teil. Um die Artenschutzziele zu erreichen, verzichten teilnehmende Landwirte auf einen Teil ihres Ertrags bzw. nehmen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand in Kauf. Die hierdurch entstehenden Unkosten werden durch verschiedene Prämien kompensiert. Damit wird eine Arten- und Biotopschützende Nutzung gefördert. Im Idealfall kann hier sogar ein nachhaltiger und stabiler ‚Naturschutz Betriebszweig‘ entwickelt werden.
Welche Flächen können in ein Biodiversitätsprogramm aufgenommen werden?
Die Biodiversitätsprogramme sind ein Instrument zur Umsetzung der Naturschutzziele in Luxemburg. Folgende Flächen können aufgenommen werden:
Flächen in definierten, geschützten Gebieten:
- Natura 2000 Gebiete (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Gebiete);
- Ausgewiesene nationale und kommunale Naturschutzgebiete;
- International geschützte Feuchtgebiete (RAMSAR-Gebiete: Haff Réimech und Oberes Sauertal);
- Ausgewiesene Wasserschutzgebiete.
Flächen mit hohem Wert für den Artenschutz außerhalb von Schutzgebieten:
- Flächen mit geschützten Lebensräumen (entsprechend dem nationalen Naturschutzgesetz) wie z.B. Halbtrockenrasen, Feuchtwiesen oder magere Mähwiesen, die im Offenland-Biotopkadaster erfasst wurden;
- Vorkommen bedrohter Tier- oder Pflanzenarten (definiert in den Artenlisten der Verordnung);
- Flächen mit besonderer Bedeutung für die Umsetzung von Arten- und Habitatschutzplänen (plans d’actions), die auf Basis des nationalen Naturschutzplans entwickelt wurden.
Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen und Beihilfen für Landwirte
Die Luxemburgische Landwirtschaft und der Weinbau setzen schon seit Jahren größere Ambitionen beim Umwelt- und Klimaschutz, sowie dem Erhalt unserer natürlichen Ressourcen, Biodiversität, Lebensräume und Kulturlandschaften. Diese Ziele sind feste Bestandteile des Nationalen Strategieplans zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (2023-2027). Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, werden die landwirtschaftlichen Betriebe, welche an Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen teilnehmen, unterstützt.
1395 landwirtschaftliche Betriebe nehmen aktuell freiwillig an Agrar-Umwelt-Klimaprogrammen teil.
Weiterbildungskurse
Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung fördert Weiterbildungskurse im Winter zum Thema „Biodiversität und Management“ und "Ganzjahresbeweidung" in Zusammenarbeit mit dem MBR Maschinenring.
Weinbergflurneuordnungsprojekte
Im Weinbau wird bei Weinbergflurneuordnungsprojekten und bei der Zusammenlegung von Weinparzellen die Sicherung bestehender Biotope sowie Anlegung neuer Biotope zur Verbesserung der Biodiversität, und die Anlegung von Steinriegeln in Böschungen gefördert.