Seit dem 1.1.2021 ist der Einsatz von Glyphosat in der luxemburgischen Landwirtschaft und im Weinbau verboten, und 100% der rund 1800 landwirtschaftlichen Betriebe arbeiten ohne Glyphosat.
Der Glyphosatausstieg wurde vorbereitet und Dank eines Stufenplans, Beratungs- und Hilfestellungen und finanzieller Unterstützung der Landwirte und Winzer während einer Übergangszeit fließend mit dem Sektor umgesetzt, was der Akzeptanz und Umsetzung des Glyphosatverbotes zu Gute kam. Ein interessanter Indikator ist, dass schon im Kulturjahr 2019/ 2020, ein Jahr vor dem Stichdatum, 100% der Winzer und 60% der Landwirte freiwillig auf Glyphosat verzichteten, und sich an verschiedenen Agrar-Klima-Umwelt-Maßnahmen beteiligten.

Stufenplan zur Umsetzung des Glyphosatstopps in der Landwirtschaft und im Weinbau 2019-2021
- Seit dem 1.1.2021 arbeiten 100% der rund 1800 landwirtschaftlichen Betriebe ohne Glyphosat.
- Nationales Glyphosatverbot seit dem 1. Januar 2021 (für berufliche und private Zwecke)
- Bis zum 31. Dezember 2020 durften die bestehenden Lagerbestände benutzt werden.
- Bis zum 30. Juni 2020 wurde eine Aufbrauchfrist für den Verkauf des Lagerbestands gewährt.
- Am 1. Februar 2020 wurde die Zulassung für das Inverkehrbringen und die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln aufgehoben.
- Im Kulturjahr 2019/2020 verzichteten bereits 100% der Winzer und 60% der Landwirte freiwillig auf Glyphosat
Hilfestellung und Unterstützungsmassnahmen des Landwirtschaftsministeriums 2019-2020
- Landwirte und Winzer, welche schon im Kulturjahr 2019/2020 freiwillig auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel verzichtet haben, wurden im Rahmen der Landschaftspflegeprämie entschädigt; außerdem bedingte die Teilnahme an verschiedenen Agrar-Klima-Umwelt-Maßnahmen indirekt den Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat. Betriebe, die sich für diese Bedingung verpflichteten, erhielten im Rahmen der Landschaftspflegeprämie 2019/2020 eine zusätzliche Entschädigung von 30 Euro pro Hektar Ackerland, 50 Euro pro Hektar Rebfläche sowie 100 Euro pro Hektar Obstanbaufläche pro Kulturjahr.
- Zudem wurde eine Entschädigung für einen kompletten Herbizidverzicht im Weinbau seit dem Kulturjahr 2019/2020 eingeführt, die, je nach Hangneigung, von 500 bis 550 Euro pro Hektar betrug.
Forschungsprojekte zur Identifizierung und Entwicklung von Alternativen zu Glyphosat
Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung finanziert Forschungsprojekte, welche mögliche Alternativen zum Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen prüft und einer ökonomischen Bewertung unterziehen.
Projekt ANGEL: Identifikation und Entwicklung von Alternativen zum Einsatz von Glyphosat
Dieses Projekt wird von der luxemburgischen Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) koordiniert und hat zum Ziel, chemische und mechanische Alternativen zur Unkrautbekämpfung mit dem Herbizid Glyphosat in der Praxis zu testen. Die alternativen Methoden müssen einerseits eine wirksame Kontrolle problematischer Unkräuter gewährleisten und dürfen andererseits keine negativen Auswirkungen auf die Ertragssicherheit oder das Qualitätsniveau der Ernte haben. Darüber hinaus wird bewertet, welchen Einfluss der Verzicht auf Glyphosat auf die landwirtschaftlichen Praktiken und Produktionskosten hat.
Projekt Digital Pilot Farms: Lösungsansätze zur allgemeinen Reduzierung des Herbizideinsatzes
Dieses von der Luxemburger Landwirtschaftskammer koordinierte Projekt betreibt ein Netzwerk von Pilotbetrieben, welche den Einsatz von innovativen Techniken auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes demonstrieren und auswerten, und so der Landwirtschaft eine praktische Entscheidungshilfe anbieten.

Kontrollen
Die Abteilung „Unité de contrôle“ (Kontrolleinheit) des Landwirtschaftsministeriums prüft Betriebe (cross compliance) anhand einer Risikoanalyse, aber auch sobald eine Meldung über einen Verstoß gegen das Glyphosatverbot vorliegt. Die Kontrolleinheit prüft u.a. ob alle Umweltkriterien (einschließlich der Nicht-Verwendung von Glyphosat) eingehalten werden, da diese Kriterien eine Voraussetzung für den Anspruch auf Direktbeihilfen sind. Während den Kontrollbesuchen wird z.B. geprüft, ob sich noch Glyphosatbehälter in den Lagerbereichen der landwirtschaftlichen Betriebe befinden, und in welchem Zustand die Felder oder Weinberge sich befinden, da der Einsatz von Glyphosat leicht erkennbar ist.
Betriebe, welche Glyphosat einsetzen, werden bestraft und 5 % der Direktbeihilfen pro Hektar werden vom Landwirtschaftsministerium abgezogen. Im Wiederholungsfall wird das Bußgeld erhöht, und es kann sogar zum vollständigen Entzug der direkten Beihilfen führen.
Das Glyphosatverbot trat am 1.1.2021 in Kraft und weder bei den spezifischen Kontrollen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, noch bei anderen Kontrollen wurden Verstöße betreffend Glyphosat festgestellt. Im Jahr 2020 wurden 35 Betriebe kontrolliert, die im Rahmen der Landschaftspflegeprämie einen freiwilligen Verzicht auf Glyphosat angaben, in dieser Stichprobe wurde auch kein Verstoß festgestellt.
Die Administration des Services Techniques de l’Agriculture kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Administration des douanes et accises Händler von Pflanzenschutzmitteln. Seit dem 30. Juni 2020 ist das Inverkehrbringen von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verboten, und insgesamt 33 Kontrollen wurden bei Händlern von professionellen und nicht professionellen Pflanzenschmutzmitteln durchgeführt. Nur bei einem Händler von nicht professionellen Pflanzenschmutzmitteln wurden Verstöße im Zusammenhang mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln festgestellt.
Koalitionsvertrag der Regierung 2018-2023
Die Regierung hat sich für mehr Einklang mit Natur und Umwelt in der Landwirtschaft entschieden, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyposat aufgehoben und den Einsatz von Glyphosat seit dem 1. Januar 2021 landesweit untersagt, obwohl Glyphosat in der Europäischen Union gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 noch bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt ist, und von der Industrie schon ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung auf EU-Ebene für den Zeitraum nach 2022 eingereicht wurde.
Die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist unerlässlich für den Erhalt der Biodiversität und den Schutz von Oberflächengewässer und Trinkwasserquellen. Daher hat sich die luxemburgische Regierung im Koalitionsabkommen 2018-2023 dazu verpflichtet, mit der konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel fortzufahren, insbesondere auch im Hinblick auf den Verzicht von Glyphosat.
Auf europäischer Ebene informiert die Europäische Kommission umfassend über den Verlauf der Erneuerung der Genehmigung sowie über die Risikobewertung von Glyphosat.