Internationale Handelsbeziehungen und Handel mit Agrarprodukten

Der internationale Handel ist für die Entwicklung des Lebenshaltungsniveaus der Bevölkerung unverzichtbar. Ohne internationalen Handel wäre die Auswahl der verfügbaren Produkte viel beschränkter und die Preise höher. Der internationale Handel funktioniert umso besser wenn die Regeln harmonisiert sind und es keine unnötigen Einschränkungen des Handels gibt. Durch die ununterbrochenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten der EU seit der Gründung der EU vor 60 Jahren konnte der gemeinsame Binnenmarkt mit dem freien Verkehr der Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital in der EU realisiert werden. Mit den Drittstaaten, die nicht Mitglied der EU sind, gibt es Handelseinschränkungen. Diese können durch Handelsabkommen, wie zum Beispiel das CETA-Abkommen zwischen Kanada und der EU, abgebaut werden. Beim Abschluss von Handelsabkommen muss die EU darauf achten, dass die hohen Standards innerhalb der EU in vielen Bereichen wie Verbraucherschutz, Tierwohl oder Umweltschutz nicht durch den Zugang von Produkten, die diese Standards nicht erfüllen, unterlaufen werden. Außerdem muss den Entwicklungsländern die Beteiligung an der Entwicklung des internationalen Handels als vollwertige Partner zugestanden werden.

Die Ausarbeitung von Freihandelsverträgen zwischen der EU und bestimmten Drittländern oder Gruppen von Drittländern muss weitergeführt werden. Allerdings dürfen diese Verträge die Bemühungen, ein multilaterales Regelwerk für internationalen Handel durch die Welthandelsorganisation (WTO) herbeizuführen, nicht behindern. Der Verhandlungszyklus von Doha, der 2001 begann, muss fortgesetzt und abgeschlossen werden. Die Handelsabkommen, die außerhalb der WTO abgeschlossen werden, dürfen das innerhalb der WTO Erreichte nicht wieder in Frage stellen.

Der luxemburgische Agrar- und Lebensmittelsektor ist ebenfalls für seine Weiterentwicklung direkt oder indirekt abhängig von guten Zugangsbedingungen zu den Drittlandsmärkten.

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