Die landwirtschaftlichen Produkte werden in mehr oder weniger verarbeiteter Form lokal, regional oder international vermarktet. Innerhalb der Europäischen Union können die landwirtschaftlichen Produkte, so wie alle anderen Waren auch, frei gehandelt werden (Freihandelsprinzip). Die Importe von Agrarprodukten aus Drittländern in die EU können mit Importzöllen belegt werden (Gemeinsamer Zolltarif). Bei Ausfuhren von Agrarprodukten aus der EU werden keine Exporterstattungen (Beihilfen) mehr gewährt, außer in außergewöhnlichen Fällen (wenn z.B. der Preis in der EU unterhalb des Weltmarktpreises liegt). Zwischen der EU und vielen Drittländern gibt es Abkommen, die günstigere Zugangsbedingungen für bestimmte Import- oder Exportkontingente vorsehen.
Die Agrarmärkte waren innerhalb der EU sehr abgeschirmt gegenüber den Drittländern. Sie wurden innerhalb der letzten Jahrzehnte progressiv liberalisiert, so dass die Entwicklungen auf den Weltmärkten eine größere Rolle bei der Preisbildung spielen. Seit der Lebensmittelkrise von 2007 ist die Entwicklung der Märkte für landwirtschaftliche Basisprodukte durch große Preisschwankungen gekennzeichnet. Durch Verbesserung der Markttransparenz wird versucht, eine faire Konkurrenz innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette für Lebensmittel zu schaffen. Jedoch gibt es ein Ungleichgewicht beim Informationsstand der verschiedenen Akteure zwischen den großen Akteuren am Ende der Kette mit sehr umfangreichem Zugang zu Marktinformationen und den vielen Landwirten am Anfang der Kette, die nicht über den gleichen Informationsstand verfügen. Durch die Veröffentlichung von objektiven Preisinformationen soll die Markttransparenz verbessert werden. Die Preisnotierungen an den Agrarmärkten werden von spezialisierten Marktbeobachtungsstellen erhoben und veröffentlicht. Ein Überblick über die Marktsituation der wichtigsten Agrarprodukte in der EU wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht.