Die direkten Einkommensbeihilfen sind wichtige Maßnahmen, die zur Einkommensabsicherung der Landwirte beitragen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Normen in den Bereichen Umwelt, Nahrungsmittelsicherheit und Tierschutz.
Diese jährlichen Zahlungen sind von der Produktion entkoppelt, d.h. die Landwirte sind freier bei der Wahl der auf dem Betrieb durchgeführten Produktionen, da sie bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung keine etwaigen Beihilfen zu berücksichtigen brauchen. Eine Ausnahme bildet die gekoppelte Leguminosenbeihilfe.
Die Direktzahlungen tragen zur Absicherung der langfristigen Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe angesichts der Volatilität der Märkte und der Unsicherheit der meteorologischen Bedingungen bei. Sie stellen eine Entlohnung für die Bereitstellung öffentlicher Güter wie Landschaftsschutz, Umweltschutz usw. dar.
Diese Zahlungen werden integral über den EU-Haushalt finanziert und stellen 70 % der Gesamtausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik dar.
Seit der Reform von 2013 sind 30 % der Direktzahlungen gekoppelt an die Einhaltung von Produktionsweisen, die einen positiven Impakt auf Umwelt und Klima haben:
- Erhaltung der Bodenqualität,
- Erhaltung der Biodiversität und
- Einlagerung von Kohlenstoff im Boden.
Es sind dies die sogenannten Ökologisierungsmaßnahmen.