Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 geregelt.
Diese Verordnung, die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist, ist das europäische Regelwerk zur Organisation
- der Binnenmärkte,
- des Handels mit Drittländern und
- zur Festlegung von Wettbewerbsvorschriften.
Neben der Verordnung über die Direktzahlungen, der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raumes und der horizontalen Verordnung ist sie eine der vier zentralen Verordnungen, die den größten Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regeln.