Allgemeine Bestimmungen

Außergewöhnliche Maßnahmen

Um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, kann die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Marktsituation zu bereinigen.

Marktstützungsmaßnahmen

Die Kommission kann Marktstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit erlassen.

Zum letzten Mal aktualisiert am