Marktinterventionsmaßnahmen

Öffentliche und private Lagerhaltung

Im Gegensatz zu den Direktbeihilfen und der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums werden für Marktmaßnahmen nicht im Vorhinein Mittel aus den nationalen Haushalten vorgesehen. Für den Zeitraum 2014-2020 sind verfügbare Mittel für die Marktpolitik der EU einschließlich der Krisenreserve von ungefähr 4 % (17,5 Mrd. EUR) des Gesamthaushalts der GAP vorgesehen. Auf die GMO wurde beispielsweise wegen der Krisen in der Milch-, Schweinefleisch- sowie Obst- und Gemüsebranche zurückgegriffen.

Öffentliche Lagerhaltung

Die EU-Kommission ist zuständig für die Durchführung der Bestimmungen der Gemeinsamen Marktorganisation. Die Situation auf den Märkten für landwirtschaftliche Produkte wird mit Hilfe eines ständigen Preismonitorings überwacht. Unterschreitet der Preis in der EU eines der für die öffentliche Intervention zugelassenen Produkte, wie z.B. Butter, Magermilchpulver oder Rindfleisch, den Referenzschwellenwert, so kann die Kommission während einer bestimmten Jahreszeit den Aufkauf dieses Produkts durch die Interventionsstellen der Länder gestatten und somit das Angebot am Markt verringern und den Markt entlasten. Herrschen wieder günstigere Bedingungen am Markt, werden die eingelagerten Produkte verkauft. Eine Störung des Marktes durch diesen Verkauf soll vermieden werden.

Handelsklassenschema für Schlachtkörper von Rindern und Schweinen

Damit die Schlachtpreise von Rindern, Schweinen und Schafen in der EU nach einem einheitlichen Schema festgestellt werden können, werden die Schlachtkörper in den Schlachthöfen gemäß EU-einheitlichen Handelsklassenschemen eingestuft. Während das Schema der Handelsklassen von Rindern und Schafen die Fleischigkeit (Bemuskelung) und das Fettgewebe (Verfettung) der Schlachtkörper definiert, basiert das Schema der Schlachtkörper von Schweinen auf dem geschätzten Muskelfleischanteil. In Luxemburg besteht keine Klassifizierungspflicht bei Schafen. Die Einstufung der Schlachtköper nach Handelsklassen wird von den marktbeteiligten Schlachthöfen, Viehhändlern und Landwirten für die Preisfestsetzung herangezogen.

Private Lagerhaltung

Die gleiche Zielsetzung der Marktentlastung zur Stabilisierung der Märkte bei zeitweiligem Überangebot wird auch verfolgt, indem Beihilfen an private Operateure zur Lagerung bestimmter Produkte während einer Mindestdauer gewährt werden, wenn eine Überschusssituation am Markt festgestellt wurde. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Produkten, u.a. für Butter, Magermilchpulver, Rindfleisch und Schweinefleisch. Auch hier sind für Einlagerung und Auslagerung bestimmte Regeln vorgesehen.

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