Förderung der ländlichen Entwicklung

2te Säule

Das ländliche Entwicklungsprogramm setzt die Rahmenbedingungen zur Wettbewerbsfähigkeit auf den landwirtschaftlichen Betrieben und stellt eine Reihe von Maßnahmen für die Erhaltung und die Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Ökosysteme bereit. Andere Aktivitätsbereiche betreffen die Ausgleichszahlungen an Landwirte und das Leader-Programm.

In Luxemburg wird das ländliche Entwicklungsprogramm durch das Gesetz vom 27. Juni 2016 betreffend die Förderung der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume sowie die großherzoglichen Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz umgesetzt.

Die Fördergelder stammen aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)  sowie aus dem nationalen Haushalt. Das Agrargesetz beinhaltet aber auch eine Reihe von nationalen Maßnahmen, die nicht durch den ELER co-finanziert werden, wie z. B. Investitionen im Agrotourismus und Weiterverarbeitungskette, Dorferneuerungsmaßnahmen, Beratung, Weiterbildung und Forschung.

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