LEADER

Was ist LEADER?

LEADER ist eine Initiative der europäischen Union und steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Economie Rurale“. Gemäß dieser Definition soll LEADER Verbindungen zwischen Projekten und Akteuren der Wirtschaft im ländlichen Raum herstellen.

Ziel von LEADER ist es, Menschen in ländlichen Regionen zu mobilisieren und ihnen dabei zu helfen, ihre eigenen Ideen zu verwirklichen und neue Wege zu erproben.

Begünstigte von LEADER sind sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAG). In diesen Gruppen arbeiten öffentliche Partner (Gemeinden) und private Partner aus den verschiedenen sozioökonomischen Sektoren zusammen. Die LAGs sind, dem Bottom-up-Ansatz folgend, für die Ausarbeitung und die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung verantwortlich.

Historischer Überblick

Mit der Förderperiode 2014-2020 startet LEADER in Luxemburg mit fünf LAGs bereits in die fünfte Generation. Nach LEADER I (1991-1993) und LEADER II (1994-1999), wo eine bzw. zwei Regionen finanziell unterstützt wurden, konnten während der LEADER+ Periode (2000-2006) vier Regionen von dieser Initiative profitieren: Redange-Wiltz, Clervaux-Vianden, Müllerthal und „Lëtzebuerger Musel“. Zusätzlich wurde die Region „Äischdall“ mit nationalen Mitteln gefördert. Während der vergangenen Förderperiode 2007-2013 wurden insgesamt fünf Regionen subventioniert: Redange-Wiltz, Clervaux-Vianden, Müllerthal, Miselerland und Lëtzebuerg West.

In Luxemburg hat sich LEADER seit seiner Einführung im Jahr 1991 zu einem bedeutenden Bestandteil der regionalen und nationalen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes entwickelt und hat bislang die Umsetzung von knapp 440 innovativen Projekten ermöglicht. Viele Menschen aus den ländlichen Regionen waren in LEADER-Projekte eingebunden und konnten einen Mehrwert daraus schöpfen.

Was bewirkt LEADER?

LEADER

  • fördert Menschen und Wirtschaft,

  • schafft Arbeitsplätze,

  • belebt Kultur und Gesellschaft,

  • setzt Impulse, um Potenziale zu nutzen,

  • will, dass Menschen gemeinsam aktiv werden,

  • verbindet diejenigen, die sich engagieren,

  • lässt innovative Ideen Wirklichkeit werden,

  • fördert den Austausch von Erfahrungen und Know-how,

  • schafft Kontakte zwischen Menschen in ganz Europa,

  • bewegt das Europa der ländlichen Regionen.

LEADER 2014-2020 

In der aktuellen Förderperiode unterstützt LEADER fünf Regionen: Éislek, Atert-Wark, Regioun Mëllerdall, Miselerland und Lëtzebuerg West. Mit dabei sind 104 Organisationen aus dem Privatsektor, 60 Gemeinden und 11 weitere öffentliche Partner. In den LEADER-Regionen leben 151.556 Einwohner auf 1.739,31 km².

LEADER soll vor allem dazu beitragen, die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten zu fördern. Die Beteiligung der lokalen Bevölkerung gemäß dem Bottom-up-Ansatz, die Mobilisierung lokaler Ressourcen, das Erproben von neuen Wegen sowie der Vernetzungsgedanke bleiben wesentliche Merkmale von LEADER. Stärker gefördert werden sollen weiterhin insbesondere transnationale Kooperationsprojekte.

Welche Maßnahmen unterstützt LEADER?

LEADER unterstützt drei verschiedene Maßnahmen:

Maßnahme 1: Umsetzung regionaler Projekte im Rahmen der Strategie für lokale Entwicklung der LAG

(Fördersatz: 71 %)

Maßnahme 2: Umsetzung von Kooperationsprojekten

(Fördersatz gebietsübergreifende Kooperationsprojekte: 74 %; Fördersatz transnationale Kooperationsprojekte: 80 %)

Maßnahme 3: LAG-Management

(Fördersatz: 68 %)

Die Gesamtmittel für LEADER (2014-2020) betragen 15 Mio. Euro, finanziert durch die EU (ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes), das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz, die Gemeinden sowie private Träger.

Förderabwicklung von LEADER-Projekten

Erste Anlaufstelle für die Umsetzung von Projekten sind die regionalen LEADER-Büros der LAGs. Hier werden die lokalen Akteure mit gemeinschaftlichen Projektideen zusammengebracht, beraten und begleitet. Auf regionaler Ebene entscheidet der Vorstand der LAG, wo alle Partner mit einem Vertreter repräsentiert sind, über die zu finanzierenden Projekte. Die Bewilligung eines LEADER-Projektes erfolgt anschließend durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz.

Kriterien für LEADER-Projekte

LEADER-Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Lage in einer LEADER-Region,

  • Übereinstimmung mit der Strategie für lokale Entwicklung,

  • Beitrag zur Zielerreichung einer LEADER-Maßnahme,

  • Innovativer Charakter,

  • Hervorbringen einer Partnerschaft auf regionaler, gebietsübergreifender bzw. transnationaler Ebene,

  • Überwiegend Investitionen mit „Software-Charakter“,

  • Gegebenenfalls Angaben zur Weiterführung des Projektes nach der LEADER-Kofinanzierungsphase,

  • Übertragbarkeit auf andere Regionen,

  • Positiver Beschluss des LAG-Vorstandes,

  • Bei Kooperationsprojekten: Beteiligung von mindestens 2 LAGs.

     

     

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