Mit der Agenda 2000 beschloss der Ministerrat der europäischen Union die Einführung der zweiten Säule der Agrarpolitik zur Entwicklung der ländlichen Gebiete und der Landwirtschaft durch gezieltere Maßnahmen.
Eine Serie von Programmen zur ländlichen Entwicklung (ELER-Programme) wurde so eingeleitet.
Als Grundlage für das Programm zur ländlichen Entwicklung für den Zeitraum 2014-2020 dient die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.
Ziele
Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums trägt zur Verwirklichung folgender Ziele bei:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
- Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaften.
6 Prioritäten
Die Ausarbeitung der ELER-Programme unter Berücksichtigung der oben genannten Ziele verfolgt sechs weitere untergeordnete Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums, die in direktem Zusammenhang mit den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen.
Die gesamten Maßnahmen betreffend die Entwicklung des ländlichen Raumes sind im Gesetz zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes (Agrargesetz) und in großherzoglichen Verordnungen festgelegt.
Das ELER-Programm wird demnach durch das Agrargesetz in nationales Recht umgesetzt und durch weitere Beihilferegelungen ergänzt, dies unter Berücksichtigung europäischer Prioritäten und nationaler Zielsetzungen.
Zur Umsetzung der gesamten Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung stellt die luxemburgische Regierung ein Gesamtbudget von 500 Millionen Euro für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung. Davon werden 100,5 Millionen Euro aus dem europäischen ELER-Fonds zugewiesen.
- Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten;
- Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen, sowie Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung;
- Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft;
- Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme;
- Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft;
- Priorität 6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten.
Die Prioritäten beziehen die übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen mit ein.
Zudem werden die europäischen Prioritäten und Maßnahmen durch rein nationale Zielsetzungen und Beihilferegelungen ergänzt. Vom ELER-Programm unabhängige nationale Maßnahmen unterstützen die Entwicklung der ländlichen Gebiete.
Priorität | Öffentliche Ausgaben 2014-2020 (in Mio. Euro) |
---|---|
Priorität 1 Wissenstransfer und Innovation |
17,7 |
Priorität 2 Verbesserung der Lebensfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe |
160,7 |
Priorität 3 Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen und des Risikomanagements in der Landwirtschaft |
23,0 |
Priorität 4:
|
144,2
112,0 |
Priorität 5 Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrarsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft |
4,2 |
Priorität 6 Soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten |
29,2 |
Technische Unterstützung | 3,6 |
Andere nationale Prioritäten | 6,4 |
Total | 501,0 |