Harmonisierte Risikoindikatoren

Die Richtlinie 2009/128/EG zielt darauf ab, die Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.

In Luxemburg ist diese Richtlinie durch das Pflanzenschutzmittelgesetz umgesetzt worden. Zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele auf Unionsebene hat die europäische Kommission mittels der Richtlinie (EU) 2019/782 zwei harmonisierte Risikoindikatoren eingeführt.

  • Der harmonisierte Risikoindikator 1 (HRI1) wird durch Multiplikation der Mengen jährlich verkaufter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe mit einem Gewichtungsfaktor und anschließender Aufsummierung aller Multiplikationsresultate errechnet. Der genutzte Gewichtungsfaktor variiert je nachdem welcher Gruppe der Wirkstoff zugeteilt wurde: Wirkstoff mit geringem Risiko; nicht einer der anderen Gruppen zugehöriger Wirkstoff; Substitutionskandidat; nicht genehmigter Wirkstoff. Die Verkaufsdaten werden im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 erhoben.
  • Zur Berechnung des harmonisierten Risikoindikators 2 (HRI2) wird die Anzahl der gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel erteilten Notfallzulassungen mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert und für das betreffende Jahr aufsummiert. Die Auswahl des Gewichtungsfaktors ist wie beim HRI1 abhängig vom jeweiligen Wirkstoff.

Der Referenzwert für HRI1 und HRI2 ist jeweils auf 100 festgelegt und entspricht dem jeweiligen durchschnittlichen Ergebnis der oben genannten Berechnungen für den Zeitraum 2011-2013.

Die Werte des HRI1 und HRI2 für ein gegebenes Jahr werden dann in Bezug zum Referenzwert ausgedrückt. Durch Vergleich der HRI1- bzw. HRI2-Werte aufeinanderfolgender Jahre lässt sich ein Trend aufstellen.

Die Richtlinie (EU) 2019/782 liefert weitere Details zur Berechnungsmethode des HRI1 und HRI2 und den Gewichtungsfaktoren.
Ein Leitliniendokument von EUROSTAT erläutert im Detail die Berechnungsschritte des HRI1 und HRI2. Zusätzliche Informationen der europäischen Kommission zu den harmonisierten Risiko Indikatoren gibt es hier (nur in Englisch).

Nachfolgend die Darstellungen des HRI1 und HRI2 für Luxemburg (Berechnung im April 2021).

Harmonisierter Risikoindikator 1

 

 

2011-
2013

(Referenzwert)

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

HRI1, 2011-
2019

100

106

95

99

106

101

81

72

62

50

 

Im Jahr 2019 wurde der Wert des HRI1 zu 61% durch folgende zehn Wirkstoffe bestimmt:

 

Schwefel 22%
(Fungizid)

Paraffinöl 10%
(Insektizid)

Glyphosate 9%
(Herbizid)

Folpet 4%
(Fungizid)

Terbuthylazin 3%
(Herbizid)

Chlormequat 3%
(Wachstumsregler)

Flufenacet 3%
(Herbizid)

Chlorothalonil 3%
(Fungizid)

Prosulfocarb 2%
(Herbizid)

Pendimethalin 2%
(Herbizid)


Die Statistik über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zeigt zusätzlich, ob und in welchen der Hauptanbaukulturen diese Wirkstoffe in der Vergangenheit zum Einsatz kamen. Zu Anwendungen in anderen Kulturen, etwa Obst- und Gemüsekulturen, oder Anwendungen ausserhalb der Landwirtschaft liegen keine Daten vor.

Die Berechnungsmethode des HRI1 lässt keine weiteren Aussagen bezüglich des Risikos für Mensch oder Umwelt zu. So trägt zum Beispiel Schwefel viel mehr als Chlorothalonil zum HRI1 bei, ist im Gegensatz zu Chlorothalonil jedoch weiterhin in der EU genehmigt – die Genehmigung von Chlorothalonil wurde  2019 aufgrund seiner toxikologischer Eigenschaften und eines inakzeptablen Risikos für das Grundwasser nicht erneuert.

Harmonisierter Risikoindikator 2

 

 

2011-
2013

(Referenzwert)

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

HRI2, 2011-
2018

100

300

0

0

29

0

129

30

143

125

 

Der Trend des HRI2 spiegelt die seit 2011 reduzierte Anzahl an erteilten Notfallzulassungen wider. Aufgrund der allgemein geringen Anzahl an jährlich erteilten Notfallzulassungen reagiert der HRI2-Wert stark auf einzelne Notfallzulassungen.

Rezente Notfallzulassungen sind auf der Internetseite der Pflanzenschutzmitteldatenbank aufrufbar.

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