Beihilfen ab 2023

Die vorliegende Seite erläutert in Kürze die neuen Prämienregelungen.

Hierbei möchten wir unterstreichen, dass die Angaben dem derzeitigen Stand des Nationalen Strategieplans (PSN) entsprechen, der im September 2022 von der Kommission gutgeheißen wurdeMaßgebend ist dessen Umsetzung in nationales Recht!

Diese Rubrik wird schrittweise in den nächsten Wochen und Monaten ergänzt und ausgebaut. Die vorliegenden Unterlagen liefern erste wichtige Erläuterungen zur Planung des Kulturjahres 2022-2023 sowie zur Verpflichtung in die neuen Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).

Die folgenden Abschnitte enthalten je nach Beihilfenart eine kurze Beschreibung sowie Links zu Merkblättern zu den Regelungen. Diese Dokumente listen jeweils am Ende Kontaktpersonen sowie eine gemeinsame Emailadresse (Reform23@ser.public.lu) auf.
 

Informationsbroschüre zu den neuen Regelungen

Die auf dieser Seite aufgeführten Merkblätter sind in der folgenden Broschüre zusammengefasst. Die Broschüre liegt lediglich in deutscher Fassung vor; die Merkblätter jedoch sowohl in deutscher als in französischer Fassung.
 

Informationsbroschüre zu den neuen Regelungen Deutsch
ERRATUM - Richtigstellungen (Stand 11.04.2023) Deutsch

Allgemeine Förderbedingungen

Um in den Genuss von Beihilfen zu kommen, muss der Antragsteller aktiver Landwirt sein und beihilfefähige Flächen (bei Flächenbeihilfen) bewirtschaften. Dies gilt ebenfalls in verschiedenen Biodiversitätsprogrammen.
 

002 – Aktiver Landwirt Deutsch Français
006 – Beihilfefähigkeit der Flächen Deutsch Français

Einkommensbeihilfen

Zielsetzung der Maßnahmen:

Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der gesamten Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union.

Antragstellung:

Jährlich im Rahmen des Vorgangs „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu.
 

501 – Basisprämie Deutsch Français
501 - Anspruchsrechner Konvergenz 2023-2027 Deutsch Français
501 – Formular T (Übertragung von Basisprämienansprüchen) Deutsch Français
504 – Umverteilungsprämie Deutsch Français
532 - Ausgleichszulage für Erzeuger in benachteiligten Gebieten Deutsch Français
530/531 - Entschädigung für Auflagen in Wasserschutzgebieten Deutsch Français

Beihilfen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zielsetzung der Maßnahmen:

Verbesserung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sowohl kurz- als auch langfristig, einschließlich einer stärkeren Ausrichtung auf Forschung, Technologie und Digitalisierung.

Antragstellung:

Jährlich im Rahmen des Vorgangs „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu.
 

505 - Gekoppelte Mutterkuhprämie Deutsch Français
503 - Gekoppelte Leguminosenprämie Deutsch Français
506 - Gekoppelte Obst- und Gemüseprämie Deutsch Français

Beihilfe zum Generationswechsel

Zielsetzung der Maßnahme:

Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität für Junglandwirte und neue Landwirte und Erleichterung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten.

Antragstellung:

Jährlich im Rahmen des Vorgangs „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu.
 

502 - Junglandwirte- und Jungwinzerprämie Deutsch Français

Grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die grüne Architektur der GAP besteht einerseits aus verbindlichen Bestimmungen (erweiterte und soziale Konditionalität), bei denen Verstöße zu Beihilfekürzungen führen, sowie aus freiwilligen Maßnahmen. Diese freiwilligen Maßnahmen enthalten Auflagen, die über die der erweiterten Konditionalität hinausgehen. Hierbei handelt es sich um jährliche Beihilfen (Öko-Regelungen, Eco-schemes) oder mehrjährige Verpflichtungen (Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen).
 

Zielsetzung der Maßnahmen:

Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung.

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien.

Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften.

Konditionalität

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Juni 2003 hat die Gewährung von bestimmen Beihilfen seit dem Jahr 2005 an bestimmte Fachrechtsauflagen gebunden.

Elemente der Konditionalität sind: Einhaltung der Grundanforderungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz.

Neue Regelungen im Rahmen der erweiterten und sozialen Konditionalität:
001 - Erweiterte Konditionalität Deutsch Français
001 - Leitfaden zur Bewirtschaftung der nach Artikel 17 des Naturschutzgesetzes geschützten Offenlandbiotope Deutsch
001 - GLÖZ 7 - Fruchtfolge auf Ackerland - Kulturgruppen Deutsch Français
003 - Soziale Konditionalität Deutsch Français


 

Öko-Regelungen (Eco-schemes) – Jährliche Maßnahmen

Antragstellung:

Jährlich im Rahmen des Vorgangs „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu.
 

512 – Beihilfe zur Anlage von nicht produktiven Flächen Deutsch Français
513 – Beihilfe zur Anlage von nicht produktiven Streifen Deutsch Français
514 – Beihilfe zum Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmittel (Liste der Big Movers) Deutsch Français
515 – Beihilfe zum Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten Deutsch Français
516 – Beihilfe zur biologischen Bekämpfung des Traubenwicklers Deutsch Français
517 - Beihilfe zur Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen Deutsch Français
518 - Beihilfe zur zeitnahen Einarbeitung von Mist Deutsch Français
519 - Beihilfe zur biologische Bekämpfung von Schadinsekten im Obstbau Deutsch Français

Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) – Mehrjährige Maßnahmen

Antragstellung:

Teilnahmeerklärung: Ab September 2022 auf MyGuichet.lu. Nützliche Hinweise zur Handhabung finden Sie im Handbuch zum Vorgang.

Bestätigung: Jährlich im Rahmen des Vorgangs „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu.

540 - Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft Deutsch Français
541 - Förderprämie zum Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Baumschulen Deutsch Français
542 - Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau Deutsch Français
543 - Beihilfe für die biologische Landwirtschaft Deutsch Français
544 - Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist Deutsch Français
545 - Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung Deutsch Français
546 - Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern Deutsch Français
547 - Beihilfe zur Beibehaltung eines niedrigen Viehbestandes Deutsch Français
548 - Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen Deutsch Français
549 - Beihilfe zur Förderung der reduzierten Bodenbearbeitung Deutsch Français
550 - Beihilfe zur Reduzierung des Rinderbestandes Deutsch Français
551 - Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Deutsch Français
552 - Beihilfe zur Förderung der Zucht von seltenen einheimischen Rassen Deutsch Français

Gegenüberstellung und Inkompatibilitäten

004 - Gegenüberstellung der alten und neuen Maßnahmen Deutsch Français
005 - Kompatibilitäten und Kumulierung bei alten und neuen Maßnahmen Deutsch Français

Biodiversitätsprämien

Die Biodiversitätsprogramme sind ein zentrales Instrument zur praktischen Umsetzung von Naturschutzzielen im Großherzogtum Luxemburg. Es handelt sich um mehrjährige Programme.

Teilnahmeerklärung: bei der regionalen biologischen Station (Südwesten und Zentrum: SICONA, Osten: SIAS, Nordosten: Natur- und Geopark Mëllerdall, Naturpark Our, Nordwesten: Naturpark Öewersauer) oder bei der Naturverwaltung.

Die neuen Verträge können erst angefragt werden, wenn die großherzogliche Verordnung in Kraft getreten ist. Biodiversitätsverträge unter der aktuellen Gesetzgebung können aber ohne Weiteres auf die neuen Verträge umgeschrieben werden. Empfehlung: Flächen die bis jetzt unter der AUK P4 gelaufen sind, können zwischenzeitlich in Spätmahdprogramm (15. Juni) oder in ein Weideprogramm integriert werden.

Die vorliegenden Ausführungen zur Reform der Biodiversitätsprämien entsprechen dem Stand der überarbeiteten Fassung der Biodiversitätsverordnung von September 2022, welche bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde. Maßgebend ist die anschließend von der Kommission angenommene Fassung!
 

Kontakte

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS   34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO Landwirtschaftskammer 31 38 76 35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS Landwirtschaftskammer 31 38 76 28 moritz.colbus@lwk.lu

Programme

A – Top-up für Biotope und Schutzgebiete Deutsch Français
H0 – Basis-Extensivierung von Grünland Deutsch Français
WS - Spätmahdwiesen Deutsch Français
MD – Extensive Mähweiden Deutsch Français
SW – Extensive Sommerweiden Deutsch Français
NSW - Naturschutzweiden Deutsch Français
P – Beweidung mit Schafen und Ziegen – Wanderbeweidung und Weinbergbeweidung Deutsch Français
R – Wiederherstellung von Grünland mit hoher biologischer Vielfalt Deutsch Français
V – Nutzung und Restaurierung von Streuobstwiesen Deutsch Français
EN – Erhaltung von Biotopen Deutsch Français
C – Ökologische Strukturelemente Deutsch Français
TL – Programme für Ackerland Deutsch Français
INF – Infrastruktur für extensive Bewirtschaftung Deutsch Français

 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Biodiversitätsprogramme.

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