Der nachfolgende Überblick informiert kompakt und präzise über alle aktuellen Direkt- und Ausgleichszahlungen, sowie über die zahlreichen Förderprogramme in den Bereichen Biodiversität, Umwelt und Klima. Im Einzelfall kann und soll er das Beratungsgespräch oder den Kontakt mit der zuständigen Dienststelle nicht ersetzen.
Die betreffenden Regelungen laufen im Prinzip im Jahr 2022 aus und werden durch die neuen Regelungen ersetzt (siehe „Beihilfen ab 2023“). Mehrjährige Verpflichtungen (z. B. bei Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen), deren Laufzeit über das Jahr 2022 hinausgeht, bleiben jedoch für die Restdauer der Verpflichtung bestehen. Diese können jedoch straffrei gekündigt werden beim Umstieg in entsprechende neue Regelungen (siehe Amtliche Mitteilung).