Die Umsetzung der ELER-Förderung (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) erfolgt durch die Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage sogenannter Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) nach regionalen, respektive ländlichen Gegebenheiten und Problemstellungen.
Die Prioritäten 4 und 5 betreffend den Umwelt-und Klimaschutz sind in Luxemburg von herausragender Bedeutung. Zentrales Instrument sind die Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen (AUK) 2014-2020 für Luxemburg.
AUK 2014 – 2020
Luxemburg hat sich im Bereich der freiwilligen Agrarumweltklimaprogramme für ein dreigliedriges Modell entschieden um einerseits die sich stellenden Probleme im Bereich natürliche Umwelt bestmöglich zu begegenen und andererseits möglichst praxisgerecht und anwenderfreundlich zu sein:
- Ganzbetriebliche Massnahmen, beispielsweise die Landschaftspflegeprämie oder die Förderung der Biologischen Landwirtschaft;
- Massnahmen auf Parzellenebene, landesweit anwendbar, beispielsweise die Förderung der Mulchsaat, der bodennahe Ausbringung der Gülle und der erweiterten Fruchtfolgen;
- Massnahmen auf Parzellenebene, in sensiblen Gebieten anwendbar.
Was sind sensible Gebiete?
Als sensible Gebiete bezeichnet man aus Umweltsicht besonders schützenswerte Gebiete welche einem Schutzstatus unterliegen.
Dieser Schutzstatus kann rechtlich verbindlich sein wie beispielsweise in ausgewiesenen nationalen Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten, sowie innerhalb des nationalen Biotopkadasters.
Er kann auch freiwilligen Charakter haben wie beispielsweise in Natura2000-Gebieten mit ihren sogenannten Managementplänen.
Neben den Schutzzonen, welche allesamt auf den thematischen Geoportalen ersichtlich sind, gibt es weitere schützenswerte Gebiete, welche nicht unbedingt als Gebiet räumlich begrenzt sind wie beispielsweise die Grünlandkartierung oder das Gewässernetz.
Diese Informationen sind allesamt öffentlich zugänglich auf dem thematischen Geoportal der Landwirtschaft und dem Geoportal des Wassers.
Förderprogramm
Das Programm "AUK 2014-2020" gilt paralell zur Landschaftspflegeprämie für den Förderzeitraum von 2014 bis 2020. Es beinhaltet inklusive der Förderung der biologischen Landwirtschaft eine Palette von insgesamt 13 verschiedenen Programmen:
- 013 Biologische Landwirtschaft
- 043 Förderung von Ackerrand- und Blühstreifen
- 053 Förderung von Uferschutzstreifen, Erosions- und Biotopstreifen
- 063 Pflege von bestehenden Hecken
- 073 Förderung von Streuobstwiesen
- 422 Förderung der Zucht von seltenen einheimischen Rassen
- 423 Förderung des Weideganges von Milchkühen
- 432 Verringerung der Stickstoffdüngung
- 442 Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel
- 452 Fruchtfolgeprogramm
- 462 Zwischenfruchtanbau und Mulchsaattechnik
- 472 Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschlauch- und Injektortechnik sowie Kompostierung von Festmist
- 482 Extensivierung von Grünland
Teilnahme
Die freiwillige Teilnahme gilt jeweils für eine Laufzeit von 5 Jahren. Stichdatum ist jeweils der 30. September vor Beginn des ersten Antragsjahres.