Ackerrand- und Blühstreifen

Förderprogramm [043]

Ziel der Beihilfe

Förderung der Biodiversität und der Vernetzung vorhandener Landschaftselemente

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.

Förderfähige Flächen

Ackerrandstreifen können auf Flächen in Luxemburg, auf denen folgende Kulturen angebaut sind, angelegt werden: Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Mais, Kartoffeln, Futterrüben, Buchweizen, Hanf und Lein.

Blühstreifen können auf allen in Luxemburg gelegenen Ackerflächen angelegt werden.

Fördervoraussetzungen

Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:

  • die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
  • deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
  • die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
  • die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.

Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen

  • Breite 3-9 Meter
  • Anlage der Ackerrand- und Blühstreifen entlang natürlicher Feldbegrenzungen und innerhalb von Parzellen möglich
  • Jährlicher Lagenwechsel innerhalb Parzelle und gemeldeten Schlägen möglich
  • Anpflanzung mit gleicher Kultur wie Rest der Parzelle oder mit Blüh-Wildacker-Bienenmischungen mit Einsaat bis spätestens 1. Juni
  • Bei Saat von Mischungen, keine Bodenbearbeitung bis zum 1. März ab Ernte der vorigen Kultur
  • Streifen müssen bis zum 1. September stehen bleiben, außer bei Winterraps als Folgefrucht, respektive einer Feldfuttereinsaat
  • Mehrjährigen Mischungen mindestens 3 Jahre stehen lassen
  • Brachgelegte und mit Feldfutter eingesäte Parzellen sind nicht prämienfähig
  • Schlagkartei führen
  • Keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel
  • Mechanische Unkrautbekämpfung möglich
  • Bei Hackfrüchten Bandspritzen erlaubt, bei Kartoffeln Blattlaus-und Krautfäulnisbekämpfung sowie chemische Krautabtötung erlaubt
  • Keine Untersaaten erlaubt
  • Mahd/Ernte des Randstreifens nicht vor übriger Parzelle

Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

  • Ackerrandstreifen: 450 €/ha/Jahr
  • Blühstreifen: 1200 €/ha/Jahr

Antragstellung

Einsendeschluss

bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme

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