Biologische Landwirtschaft

Förderprogramm [013]

Ziel der Beihilfe

Förderung der biologischen Landwirtschaft, des biologischen Wein-, Obst- und Gemüsebaus.

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3% Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte und Winzer, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.

Förderfähige Maßnahmen

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen, einschließlich Weinbau-, Obstbau-, Feld- und Unterglasgemüseflächen.

Fördervoraussetzungen

Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:

  • die über eine Mindestfläche in Luxemburg verfügen von:
    • 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder
    • 0,1 ha weinbaulich genutzter Fläche oder
    • 0,5 ha Baumschulen oder
    • 0,3 ha Obstbauflächen oder,
    • 0,25 ha Freilandgemüseflächen;
  •  die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
  • die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.

Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen

  • Kein Pflügen von Dauergrünland in Schutzzonen
  • Weinbau: obligatorische Teilnahme am Programm zur biologischen Bekämpfung des Traubenwicklers mit Hilfe von Pheromonen

Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.

Spezifische Information zum Thema ökologischer Weinbau finden Sie unter der Rubrik 'Weinbau/Förderung/ökologischer Weinbau'.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

  • Grünland: 300 €/ha.Jahr (+ 100€ während 3 Umstellungsjahre)
  • Ackerland: 300 €/ha.Jahr (+ 150€ während 3 Umstellungsjahre)
  • Kartoffelanbau: 550 €/ha.Jahr (+ 150€ während 3 Umstellungsjahre)
  • Weinbau: 1500 €/ha.Jahr (+ 1000€ während 3 Umstellungsjahre)
  • Obstbau im Ertrag und Unterglasgemüsebau: 1500 €/ha.Jahr (+ 1000€ während 3 Umstellungsjahre)
  • Freilandgemüsebau, Wein- und Obstbau nicht im Ertrag: 1150 €/ha.Jahr (+ 850€ während 3 Umstellungsjahre)

Antragstellung

Einsendeschluss

bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme

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