Extensivierung von Grünland

Förderprogramm [482]

Ziel der Beihilfe

Förderung der Extensivierung von Grünland um die Nitratwerte im Grundwasser und die Treibhausgasemissionen zu minimieren (NOx,CO2).

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen, jährlich bestätigen.

Förderfähige Flächen

Prämienfähig sind alle Trinkwassergewinnungsgebiete oder aus Sicht der Wasserwirtschaft sensible Gebiete: Stauseegebiet, ausgewiesene und nichtausgewiesene Wasserschutzzonen, Parzellen in einer Entfernung von maximal 200 m von Bächen). Naturschutzgebiete (Kern- oder Pufferzone) oder aus Sicht des Naturschutzes sensible Gebiete (Habitat-Schutzzonen, Grünlandkartierung), schmale Wiesentäler, Parzellen in unmittelbarer Nähe zu interessanten Biotopen und in Überschwemmungsgebieten.

Im Ausland gelegene Parzellen sind ausgeschlossen.

  • Fördervoraussetzungen
  • Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:
  • Maßnahme während der Laufzeit nur auf gleicher Parzelle anwendbar.
  • Parzellen während der Laufzeit gemäß den Bedingungen der jeweiligen Option bewirtschaften.
  • Keine Ausbringung von Klärschlamm. Grunddüngung nach Bodenanalysen und Vorgaben des bodenkundlichen Labors Ettelbrück.
  • Flächennutzung durch Mahd und Abtransport des Mähgutes oder Beweidung.
  • Keine Beweidung vom 15. November bis zum Vegetationsstart.
  • Bei Beweidung, Beweidungsdichte dem Wuchspotenzial des Standortes anpassen, kein Zufüttern von Raufutter. Tierische Ausscheidungen nach folgender Auflistung:
  •  

    130 kg Norg

    85 kg Norg

    Beweidung

    44 kg/ha

    0 kg/ha

    Beweidung mit 1x Schnittnutzung

    86 kg/ha

    41 kg/ha

    Beweidung mit 2x Schnittnutzung

    102 kg/ha

    57 kg/ha


  • Keine Pflanzenschutzmittel, punktuelle Behandlung mit selektiven Produkten erlaubt.
  • Keine neue Drainagen und Entwässerungsgräben von Feuchtwiesen und Teilparzellen, Unterhalt bestehender Einrichtungen erlaubt.
  • Kein Umbruch, Übersaat oder Neuansaat erlaubt außer mit Genehmigung des Ministers in besonderen Fällen (Wildschaden, Trocken-oder Mäuseschäden), bei Parzellen ohne besonderen botanischen Wert in Wasserschutzgebieten oder für die Wasserwirtschaft sensiblen Gebieten, Übersaat und Neuansaat von weniger als 1/3 der Parzelle erlaubt.
  • Bei Kontraktparzellen im Einzugsgebiet von Trinkwasserquellen keine Lagerung von Mist, Kompost und entwässertem Klärschlamm auf freiem Feld.
  • Der Minister kann weitere Punkte wie Abschleppen, Walzen,… regeln.
  • Bei allen Optionen Schlagkartei führen. Die zusätzliche fakultative Option Code F, reine Schnittnutzung nur im Dauergrünland in Wasserschutzzonen deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist, möglich.

Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen

Die Beteiligung ist obligatorisch an eine vom Landwirtschaftsministerium anerkannte Beratung gekoppelt, welche spätestens bei Einreichen des Antrags eingereicht werden muss. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Beratungsdienst ihrer Wahl. Ausgenommen von dieser Regel sind die Programme P4A und P4B.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

  • Option 1 Code P2: 150€/ha bei Code F zusätzlich 25€/ha
  • Option 2 Code P3A: 200€/ha bei Code PZ zusätzlich 75€/ha oder Code F 25€/ha
  • Option 3 Code P3B: 275€/ha bei Code PZ zusätzlich 75€/ha oder Code F 25€/ha
  • Option 4 Code P4A: 250€/ha bei Code PZ zusätzlich 75€/ha oder Code F 25€/ha
  • Option 5 Code P4B: 325€/ha bei Code PZ zusätzlich 75€/ha oder Code F 25€/ha
  • Option 6 Code CNV1: 225€/ha
  • Option 7 Code CNV2: 300€/ha bei Code F zusätzlich 25€/ha
  • Option 8 Code CNV-M: 100€/ha nach CNV1 oder CNV2 bei Code F zusätzlich 25€/ha Biotopen und in Überschwemmungsgebieten. Im Ausland gelegene Parzellen sind ausgeschlossen

Antragstellung

Einsendeschluss

bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme

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