Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschlauch- und Injektortechnik sowie Kompostierung von Festmist

Förderprogramm [472]

Ziel der Beihilfe

Reduktion von Stickstoffemissionen in nichtlandwirtschaftliche Ökosysteme

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.

Förderfähige Flächen

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen.

Fördervoraussetzungen

Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:

  • die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
  • deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
  • die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
  • die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.

Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen

  • Schlagkartei führen
  • 100% der im Betrieb anfallenden Gülle und Jauche mittels Schleppschlauchverteiler bzw. Injektor ausbringen.
  • Betriebe, die nicht im Besitz der nötigen Maschinen sind, müssen die Rechnungen und Belege dem SER bis Ende Dezember des abgelaufenen Kulturjahres zukommen lassen. Nach diesem Termin werden Kürzungen angewandt.
  • Mit Schleppschlauch- und Schleppschuhtechnik ausgebrachte Gülle und Jauche, sind innerhalb von 4 Stunden einzuarbeiten, falls die Parzelle zum Zeitpunkt der Ausbringung noch nicht eingesät ist.
  • Option2 Code L2 Ausbringung der Gülle mittels Injektortechnik: jährlich mind. 200 m3 Gülle mit dieser Technik ausbringen
  • Option 5 Code 5 Kompostierung von Festmist: jährlich mind. 200t Festmit kompostieren

Landesweites Förderangebot, bei den Optionen L3 und L4 ist die Beteiligung an einer Wasserschutzberatung Pflicht.

Besonderheiten können Sie aus den Bestimmungen und Verpflichtungen des Programms entnehmen.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

  • 1,5 €/m3 ausgebrachte Gülle mittels Schleppschlauch- oder Schleppschuhtechnik
  • 1,8 €/m3 ausgebrachte Gülle mittels Injektortechnik
  • 2,0 €/m3 ausgebrachte Mischung von Gülle und mineralischem Flüssigdünger mittels CULTAN-Technik
  • 20 €/ha ausgebrachtem mineralischem Flüssigdünger mittels CULTAN-Nadelradtechnik
  • 0,40 €/t kompostierter Festmist

Antragstellung

Einsendeschluss

bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme

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