Ziel der Beihilfe
Förderung der Biodiversität durch den Erhalt und den Unterhalt bestehender Streuobstwiesen
Mittelherkunft
- EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)
Zuwendungsempfänger
Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.
Förderfähige Flächen
Prämienfähig sind alle Grünlandflächen in Luxemburg auf denen Streuobstwiesen angelegt sind
Fördervoraussetzungen
- Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:
- die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
- deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
- die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
- die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.
- Prämienberechtigt sind Landbesitzer:
- die jährlich einen Flächenantrag beim SER einreichen, die Bewirtschaftung genannter Mindestflächen ist nicht erforderlich,
- deren Betrieb-/Wohnsitz sich in Luxemburg befindet.
Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen
- Mindestens 10 Hochstammobstbäume pro gemeldeter Fläche
- Mindestdichte 50 Bäume/ha
- Kleinere Baumgruppen oder Einzelbäume sind nicht prämienfähig
- Ausgewiesene Streuobstwiesen im Biotopkataster (BK09) sind ebenfalls prämienfähig
- Keine Herbizide anwenden, punktuelle Bekämpfung von Problemunkräutern mit selektiven Herbiziden möglich
- Pflege der Parzelle durch Mahd mit Abtransport des Mähgutes oder durch Beweidung
- Keine Zufütterung
- Mineralische und organische Düngung verboten
- Pflegeschnittmaßnahmen und Neuanpflanzung abgestorbener Bäume mit geeigneten Bäumen
- Sanitäre Pflege der Bäume nur mit biologischen Mitteln
- Schlagkartei führen
Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Beihilfebetrag
- Streuobstwiesen: 450 €/ha/Jahr
Antragstellung
Einsendeschluss
bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme