Ziel der Beihilfe
Die Förderung des Weidegangs von Milchkühen hat positive Auswirkungen auf die Biodiversität, hauptsächlich auf Vögel in den landwirtschaftlichen Umgebungen. Die Anwesenheit von Vieh und demnach auch von Insekten, die das Vieh begleiten, trägt zum Überleben bestimmter Vogelarten bei.
Mittelherkunft
> EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
> LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)
Zuwendungsempfänger
Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.
Förderfähige Flächen
Prämienfähig ist Weideland im Umkreis von 1000 m vom Melkstall.
Fördervoraussetzungen
Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:
- die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
- deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
- die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
- die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.
Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen
- Förderfähige Fläche: 1 ha für max. 7 GVE (Anzahl basierend auf Jahresbericht der Milchleistungsprüfung)
- Distanz zwischen Melkstall und Weide muss ≤ 1.000 m sein
- Zugang zur Weide muss permanent gewährleistet sein
- Obligatorischer Weidegang vom 1. Mai bis spätestens 15. November
- Ein jährlicher Flächenwechsel ist möglich
- Schlagkartei führen
- Variante 1: Keine Mahd vor dem 15. Juli, Mulchen ab dem 15. Mai
- Variante 2: Keine Mahd vor dem 30. August, Mulchen ab dem 15. Mai
- Bei Dauerweideland, Erhöhung Prämie 50€/ha, Mulchen erst nach jeweiligem Mahdtermin
Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Beihilfebetrag
- Variante 1: 250€/ha
- Variante 2: 300€/ha
- Zusätzlich 50€/ha für Dauerweideland, Mulchen erst nach jeweiligem Mahdtermin
Antragstellung
Einsendeschluss
bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme