Ziel der Beihilfe
Erhaltung und Wiederherstellung 3 bedrohter lokaler Rassen, was auch zur Förderung der Variabilität und Vielfalt einheimischer Wildtiere führt.
Mittelherkunft
- EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)
Zuwendungsempfänger
Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.
Förderfähige Tiere
Ardennerpferd, Ardennerrind, Ardennerschaf
Fördervoraussetzungen
- Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:
- die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
- deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
- die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
- die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.
- Prämienberechtigt sind Landbesitzer:
- die jährlich einen Flächenantrag beim SER einreichen, die Bewirtschaftung genannter Mindestflächen ist nicht erforderlich,
- deren Betrieb-/Wohnsitz sich in Luxemburg befindet.
Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen
- Züchter müssen Mitglied eines offiziell für die jeweilige Rasse anerkannten Zuchtverbandes sein
- Die Tiere müssen reinrassige Zuchttiere sein welche im Hauptstammbuch eines offiziell anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind. Die Nachzucht dieser Tiere ist in das Hauptstammbuch einzutragen
- Die Tiere sind in Luxemburg zu halten
- Die im 1. Antragsjahr gemeldete Anzahl Tiere ist während 5 Jahren beizubehalten. Verkaufte oder eingegangene Tiere sind durch neue zu ersetzen (diesbezügliche Änderungen sind dem SER zu melden)
- Pro Betrieb ist die Teilnahme von min. 1 Ardennerpferd, 3 Ardennerkühen oder 5 Ardennerschafen erforderlich
- Die gemeldeten weiblichen Tiere sind in Reinzucht einzusetzen und mit den Tieren ist während dem 5-jährigen Verpflichtungszeitraum min. 2 mal bei Ardennerstuten und 3 mal bei Ardennerkühen zu reproduzieren. 50% der gemeldeten weiblichen Schafe müssen jährlich zur Zucht eingesetzt werden
- Das Mindestalter der Tiere beträgt 18 Monate bei Ardennerpferden, 18 Monate bei Ardennerkühen und 6 Monate bei Ardennerschafen
Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Beihilfebetrag
- 200€/Ardennerpferd
- 150€/Ardennerrind (Pie-Rouge de l‘Oesling – alter Rotbunttyp)
- 30€/Ardennerschaf
Antragstellung
Einsendeschluss
bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme