Ziel der Beihilfe
Förderung der Biodiversität, welche zur Steigerung der Artenvielfalt auf dem Land beiträgt.
Durch die weniger intensive Bewirtschaftung bei Ackerkulturen, verringert sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Mittelherkunft
- EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)
Zuwendungsempfänger
Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.
Förderfähige Flächen
Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen.
Fördervoraussetzungen
Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:
- die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
- deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
- die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
- die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.
Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen
- Alle Winter- und Frühjahrskulturen außer Grünland erlaubt
- Jährlicher Anbau von mindestens 5 verschiedenen Kulturen, welche jeweils mindestens 10% der gemeldeten Fläche betragen müssen. Sollten mehr als 5 verschiedene Kulturen angebaut werden, so können diese mit der 5. Kultur zusammengerechnet werden, um die 10 % zu erreichen
- Die gleiche Kultur darf maximal zweimal während des Verpflichtungszeitraums auf der gleichen Parzelle angebaut werden
- In Wasserschutzzonen, bei Mais vor Sommerkultur eine Untersaat ausbringen
- Mais jährlich auf max. 30% der gemeldeten Fläche anbauen
- Außer bei ministerieller Anweisung, sind umgepflügte Dauergrünlandparzellen von der Förderung ausgeschlossen
- Gelten als eine Kultur:
Gleiche jährliche Winter- und Frühjahrskultur
Verschiedene Vermarktungsformen der gleichen Kultur
Verschiedene Sorten einer Art
Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.
Art und Höhe der Förderung
Beihilfebetrag
- 100€/ha für die ersten 50 ha
- 75€/ha für die Flächen zwischen 50 und 100 ha
- 60€/ha für die Flächen > 100 ha
Antragstellung
Einsendeschluss
bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme