Pflege von bestehenden Hecken

Förderprogramm [063]

Ziel der Beihilfe

Förderung der Biodiversität durch den Erhalt und den Unterhalt bestehender Hecken

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich bestätigen.

Förderfähige Flächen

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen auf denen sich Hecken befinden

Fördervoraussetzungen

Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:

  • die über mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg verfügen
  • deren Betrieb ein Standardoutput von mindestens 15.000 € aufweist;
  • die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
  • die sich verpflichten die spezifischen Bedingungen während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten.

Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen

  • Hecken müssen zu den vom Antragsteller landwirtschaftlich genutzten Flächen gehören
  • Hecken müssen im Geoportal (www.agriculture.geoportail.lu) als solche erfasst sein. Nicht erfasste Hecken können bei der ASTA, Service SIG beantragt werden
  • Grasstreifen von mindestens 1,5 m ab Stockmitte beidseitig entlang der Hecke belassen
  • Fachgerechte Heckenpflege
  • Mindestens einmal pro Laufzeit schneiden, frühestens alle 12 Monate. Jährlicher Schnitt verboten mit Ausnahme der Hecken entlang von Wegen
  • Schlagkartei führen
  • Heckenpflege vom 1. März bis zum 30. September verboten
  • Mindestprozentsatz der Gesamtlänge der Hecken auf den Stock setzen (10%)
  • Bei Hecken mit einer durchgehenden Länge von:
  • 100 m höchstens 1/3 der Länge, 25-100 m höchstens die Hälfte und < 25 m höchstens 20 m auf den Stock setzen
  • Überhälter (Bäume) nicht auf den Stock setzen
  • Höhenschnitt und jährlicher Schnitt verboten mit Ausnahme der Hecken entlang von Wegen
  • Schlegelmäher verboten, Scheren und Messer erlaubt
  • Ab 25 Meter keine größeren Lücken als 25 Meter lassen
  • Unter 25 Meter keine größeren Lücken als 20 Meter
  • Extremitäten (Gebüsche an den Enden) der Hecke nicht auf den Stock setzen
  • Mindestbreite nach dem Schnitt durchgehend 2 Meter
  • Hecken entlang von Fließgewässern können in der Breite geschnitten werden, auf den Stock setzen nur nach Absprache mit Wasserwirtschaftsamt
  • Pflegemaßnahmen müssen in der Schlagkarteieingetragen werden
  • Besonderheiten können Sie der Informationsbrochüre 'Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen' entnehmen.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

  • Hecken: 450€/km/Jahr

Antragstellung

Einsendeschluss

bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme

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