Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel

Förderprogramm [442]

Ziel der Beihilfe

Förderung der Extensivierung von Grünland um die Nitratwerte im Grundwasser sowie die Treibhausgasemissionen zu minimieren (NOx, CO2) und Ackerkulturen durch weniger Pestizideinsatz, besonders auch außerhalb von Wasser- und Naturschutzgebieten, zu verringern.

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3 % Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme, sowie die somit eingegangenen Verpflichtungen, jährlich bestätigen.

Förderfähige Flächen

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen, bei denen keine Herbizidmittel benutzt werden, bzw. deren Verringerung von und/oder Komplettverzicht auf Herbizid- und Insektiziden umgesetzt werden.

Fördervoraussetzungen

Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber bei der Auswahl folgender Optionen:

  • Option 1:
    Komplettverzicht des Herbizideinsatzes bei Wintergetreidekulturen: Code HBH.
    Keine Anwendung von Herbiziden ab Ernte der Vorfrucht bis zum 1. März des Folgejahres, auf 100% des ausgesäten Wintergetreides möglich. Verbot von Totalherbiziden nach der Ernte der Vorfrucht.
  • Option 2:
    Verringerung des Herbizideinsatzes: Getreide, Ölsaaten, reine Leguminosen: Code HB1.
    Hierbei ist die Anwendung von Herbiziden von Beginn der vorbereitenden Bodenarbeiten mit anschließender Aussaat bis zur Ernte strengstens untersagt. Die Anwendung von Totalherbiziden zwischen den Kulturen ist erlaubt. Des weiteren ist keine organische und mineralische Düngung bei reinen Leguminosenkulturen erlaubt.
  • Option 3:
    Verringerung des Herbizideinsatzes: Hackfrüchte Code HB2.
    Keine ganzflächige Anwendung von Herbiziden erlaubt. Die Anwendung von Totalherbiziden zwischen den Kulturen ist erlaubt; chemische Reihenbehandlung, in Kombination mit mechanischer oder thermischer Unkrautbekämpfung, ist möglich (Hacken, Bandspritzen…). Kein Anbau unter Plastikfolie möglich.
  • Option 4:
    Verringerung des Fungizid- und Insektizideinsatzes (Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen): Code IF.
    Fungizid und Insektizid Einsatz ist verboten. Ausserdem ist die organische und mineralische Düngung bei reinen Leguminosenkulturen untersagt. Getreide-GPS ist nicht förderfähig. Bei Anwendung von Option 4 gibt es die Möglichkeit von zusätzlichen Ölsaaten-Prämien.
  • Jährlicher Wechsel der gemeldeten Parzellen im Rahmen der Fruchtfolge ist möglich. Die Flächen sind jährlich spätestens bis zum 30. September dem SER mitzuteilen.
  • Jährliche Schwankungen bis zu 20% der beantragten Fläche ist für jede Option möglich, eine Ausnahme bildet hierbei allerdings die Option HBH: Meldung der gesamten jährlichen Wintergetreideanbaufläche.

Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen

Eine jährliche Schwankung bis zu 20% der beantragten Fläche für jede Option ist möglich. Eine Ausnahme hierbei bildet Option HBH: Meldung der gesamten jährlichen Wintergetreideanbaufläche erforderlich.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

  • Option 1 Code HBH: 50€/ha
  • Option 2 Code HB1: 125€/ha
  • Option 3 Code HB2: 175€/ha
  • Option 4 Code IF1: 50€/ha Code IF2:125€/ha

für Ölsaaten

Antragstellung

Einsendeschluss

bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme

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