Ganzjährige Beweidung

Bestimmungen und Verpflichtungen

Diese Flächen werden während des gesamten Jahres beweidet, also auch im Winter.

  • Einhaltung der Grundbedingungen
  • Landwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Studie im Vorfeld
  • Viehbesatz zwischen 0,5 und 0,8 GVE/ha
  • Minimum 3 ha pro Einzelfläche
  • Keine Mahd, kein Nachmähen, kein Abschleppen, kein Walzen, usw.
  • Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und ASTA repariert werden
  • Kein Unterhalt von Drainagen
  • Führung eines Weideregisters
  • Kalbung nur zwischen dem 1. März und dem 30. Juli
  • Zufütterung nur im Winter und bei Bedarf mit Heu oder Silage von Flächen, die im Rahmen eines Biodiversitätsprogramms oder einer Agrarumweltmaßnahme ohne Düngung bewirtschaftet werden
  • Die beweideten Vertragsflächen müssen zu Beginn der Vertragslaufzeit eingezäunt sein, sonst wird der Vertragsbeginn jeweils um ein Jahr nach hinten verschoben, bis diese Bedingung erfüllt ist.

 

Auf Flächen, die im Rahmen des Programms “Ganzjährige Beweidung” genutzt werden, sind Beihilfen für das Errichten von Unterstand und Zäunen möglich.

Die Bezuschussung von Zäunen unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Die Zaunpfähle bestehen aus unbehandelten, gespaltenen Eichenholzpfählen
  • Länge der Pfähle 2,1 m, davon 1,3 m überirdisch
  • Distanz zwischen zwei Pfählen: 3,5 m
  • 3 innenliegende Drähte Stacheldrahtzaun und 4 außenliegende Drähte aus glattem Draht entlang von Wegen bzw. 4 innenliegende Drähte Stacheldrahtzaun entlang anderer Flächen.

Die Bezuschussung eines Unterstandes unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Schriftliche Genehmigung des Besitzers der betroffenen Parzelle
  • Gesamter Unterstand (Gebälk und Verkleidung) aus vertikal ausgerichtetem, ungehobeltem und unbehandeltem Eichen-, Douglasien- oder Lärchenholz
  • Eine nachträgliche Behandlung des Holzes ist nicht zulässig
  • Der Unterstand muss auf einer wasserdurchlässigen, geschotterten Plattform errichtet werden
  • Die Fundamente dürfen nicht über punktuelle Betonfundamente hinausgehen
  • Am Unterstand muss eine geschotterte, wasserdurchlässige und eingezäunte Fläche eingerichtet werden, die zur winterlichen Zufütterung und zum Fangen der Tiere dient
  • Die genauen Modalitäten sind vor Beginn der Arbeiten mit der Naturverwaltung abzustimmen.

Beihilfebetrag

Ganzjährige Beweidung                        470 EUR/ha

Unterstand und Zäune

  • Falls der Zaun innerhalb eines Natura 2000- oder ausgewiesenen Naturschutzgebietes liegt, werden 60% der Kosten (gedeckelt bei 8,5 EUR/m) finanziert.
  • Falls der Zaun außerhalb eines Natura 2000- oder ausgewiesenen Naturschutzgebietes liegt, werden 50% der Kosten (gedeckelt bei 7,1 EUR/m) finanziert.
  • Falls mehr als 50% der Vertragsflächen innerhalb eines Natura 2000- oder ausgewiesenen Naturschutzgebietes liegen, werden 60% des Unterstandes bezuschusst.
  • Falls weniger als 50% der Vertragsflächen innerhalb eines Natura 2000- oder ausgewiesenen Naturschutzgebietes liegen, werden 50% des Unterstandes bezuschusst.

 

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