Bestimmungen und Verpflichtungen
Das Kennartenprogramm ist ein ergebnisorientiertes Programm. Die Zahlung der Prämie ist nicht vom Einhalten spezieller Bedingungen abhängig, sondern vom Erreichen eines Zielzustandes, der durch das Vorkommen von leicht zu bestimmenden Grünlandarten ermittelt wird.
Drei Transekte von 100 m Länge und 2 m Breite werden im Rahmen der Vertragsvorbereitung zusammen mit einem zugelassenen Experten definiert. Gleichzeitig werden die Kennarten bzw. Kennartengruppen kartiert.
- Einhaltung der Grundbedingungen
- Mindestens eine Mahd oder ein Beweidungsgang pro Jahr
- Eine organische Düngung ist zugelassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein übermäßiges Düngen zu einem Verlust verschiedener Kennarten führt.
- Kein festgelegter Mahdtermin. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass regelmäßiges Mähen vor dem Blütezeitpunkt der Kennarten zu einem Verlust verschiedener dieser Arten führt.
- Keine Einschränkungen was die Beweidung anbelangt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass übermäßiger Viehtritt zu einem Verlust verschiedener Kennarten führen kann.
- Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und ASTA repariert werden.
Das jährliche Monitoring der Fläche wird auf den festgelegten Transekten von einem zugelassenen Experten in Beisein des Bewirtschafters durchgeführt.
Das Monitoring findet in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium der Vegetation statt.
Variante 1
Obligatorisches Vorkommen von 5 Kennarten oder Kennartengruppen pro Transekt und von insgesamt 7 Kennarten oder Kennartengruppen
Variante 2
Obligatorisches Vorkommen von 3 Kennarten oder Kennartengruppen pro Transekt und von insgesamt 4 Kennarten oder Kennartengruppen
Beihilfebetrag
Kennartenprogramm Variante 1: 210 EUR/ha
Variante 2: 160 EUR/ha