Bestimmungen und Verpflichtungen
Diese Flächen werden ausschließlich beweidet und nicht gemäht.
- Einhaltung der Grundbedingungen
- Keine mechanischen Arbeiten zwischen dem 15. April und dem 15. Juni
- Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und ASTA repariert werden
- Beweidung zwischen dem 1. April und dem 15. November
- Keine Zufütterung – Kälberautomaten sind zugelassen
Der Berechnung des Viehbesatzes bei allen Beweidungen im Zuge der Biodiversitätsprogramme liegt folgende Vieheinheiten-Bewertung zu Grunde:
Rinder > 2 Jahre, Pferde > 6 Monate = 1,0 GVE
Rinder 6 Monate bis 2 Jahre, Pferde < 6 Monate, Ponys, Esel = 0,6 GVE
Erwachsene Schafe und Ziegen = 0,15 GVE
Rinder < 6 Monate = 0 GVE
Zwischen folgenden Varianten des Weideprogramms kann gewählt werden:
- Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte für Flächen unter 2 ha
- Beweidung mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha
- Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte mit einer Ruheperiode ohne Beweidung von durchgängig 8 Wochen
Beihilfebetrag
- Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte für Flächen unter 2 ha 350 EUR/ha
- Beweidung mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 Großvieheinheiten pro ha 350 EUR/ha
- Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte mit einer Ruheperiode 400 EUR/ha
ohne Beweidung von durchgängig 8 Wochen
- Verzicht auf jegliche Unterhaltsmaßnahmen (Abschleppen, Nachmahd u. ä.) +50 EUR/ha
- Vorkommen von bestimmten Biotoptypen des Biotopkatasters auf den betroffenen Weiden
Biotop mit A-Qualität: +100 EUR/ha Biotopfläche
Biotop mit B-Qualität: +50 EUR/ha Biotopfläche