Reine Weideprogramme

Bestimmungen und Verpflichtungen

Diese Flächen werden ausschließlich beweidet und nicht gemäht.

  • Einhaltung der Grundbedingungen
  • Keine mechanischen Arbeiten zwischen dem 15. April und dem 15. Juni
  • Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und ASTA repariert werden
  • Beweidung zwischen dem 1. April und dem 15. November
  • Keine Zufütterung – Kälberautomaten sind zugelassen

Der Berechnung des Viehbesatzes bei allen Beweidungen im Zuge der Biodiversitätsprogramme liegt folgende Vieheinheiten-Bewertung zu Grunde:

Rinder > 2 Jahre, Pferde > 6 Monate = 1,0 GVE

Rinder 6 Monate bis 2 Jahre, Pferde < 6 Monate, Ponys, Esel = 0,6 GVE

Erwachsene Schafe und Ziegen = 0,15 GVE

Rinder < 6 Monate = 0 GVE

Zwischen folgenden Varianten des Weideprogramms kann gewählt werden:

  • Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte für Flächen unter 2 ha
  • Beweidung mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha
  • Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte mit einer Ruheperiode ohne Beweidung von durchgängig 8 Wochen

Beihilfebetrag

  • Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte für Flächen unter 2 ha                        350 EUR/ha
  • Beweidung mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 Großvieheinheiten pro ha                350 EUR/ha
  • Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte mit einer Ruheperiode                        400 EUR/ha

ohne Beweidung von durchgängig 8 Wochen

  • Verzicht auf jegliche Unterhaltsmaßnahmen (Abschleppen, Nachmahd u. ä.)           +50 EUR/ha
  • Vorkommen von bestimmten Biotoptypen des Biotopkatasters auf den betroffenen Weiden

Biotop mit A-Qualität:                    +100 EUR/ha Biotopfläche

Biotop mit B-Qualität:                      +50 EUR/ha Biotopfläche

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