Reine Wiesenprogramme

Bestimmungen und Verpflichtungen

Diese Flächen werden ausschließlich ab dem vereinbarten Zeitpunkt gemäht und nicht beweidet.

  • Einhaltung der Grundbedingungen
  • Keine mechanischen Arbeiten zwischen dem 15. April und dem ersten Schnitt
  • Keine Beweidung
  • Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und ASTA repariert werden
  • 1-2 Wiesenschnitte mit Austrag des Mähgutes
  • Obligatorisches Trocknen des Mähgutes auf der Parzelle zumindest in jedem zweiten Jahr (Silagenutzung folglich maximal alle 2 Jahre).

Zwischen folgenden Varianten des Wiesenprogramms kann gewählt werden: 1. Schnitt ab dem 15. Juni, ab dem 1. Juli, ab dem 15. Juli oder ab dem 1. August.

Beihilfebetrag

  •  1. Schnitt ab dem 15. Juni             420 EUR/ha
  • 1. Schnitt ab dem 1. Juli                 480 EUR/ha
  • 1. Schnitt ab dem 15. Juli               540 EUR/ha
  • 1. Schnitt ab dem 1. August          590 EUR/ha
  • Vorkommen von Hochstammobstgärten auf den betroffenen Wiesenflächen       +50 EUR/ha
  • Vorkommen von bestimmten Biotoptypen des Biotopkatasters auf den betroffenen Wiesen

Biotop mit A-Qualität:              +100 EUR/ha Biotopfläche

Biotop mit B-Qualität:                +50 EUR/ha Biotopfläche

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